Betriebsübergang nach §613a BGG?

1 Antwort

, kann die neue Firma mir wieder einen befristet vertrag andrehen

Nein, kann sie nicht. Zumindest keinen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag.

Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB übernimmt der neue Inhaber alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse, befristet wäre danach bei Dir nur noch mit Sachgrund möglich.

Wenn der neue AG Dir jetzt einen kalendarisch befristeten Arbeitsvertrag anbietet, rate ich Dir allerdings, diesen zu unterschreiben und ihn nicht darauf hinzuweisen, dass das rechtlich nicht möglich ist.

Will der neue AG Dich nicht unbefristet beschäftigen, bekommst Du von ihm überhaupt keinen Vertrag angeboten und mit Erreichen des Beendigungsdatums der jetzigen Befristung wäre dann Schluß.

Unterschreibst Du hingegen eine neue sachgrundlose Befristung und der AG will Dich nach Ablauf nicht mehr länger beschäftigen, kannst Du den Vertrag "entfristen" lassen, da die sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich gewesen ist.

Hi Hexle2,

vielen Dank für deine Atwort und Mühe.

Woran erkenne ich eine Sachgrund und eine  Sachgrundlosen befristeten Vertrag?

Das heißt also wenn die mir einen Sachgrundlosen befristeten Vertrag andrehen sollten, am besten unterschreiben und anfechten vor dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen? habe ich mich da richtig durch das Internet gelesen? 

LG

@vino1109

Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund hat nur ein "Beendigungsdatum". Da steht dann, dass Du als... in der Abt.......bis ......befristet beschäftigt bist.

Da Du schon das zweite Jahr eine Befristung ohne Sachgrund hast, ist eine Verlängerung nicht möglich, bzw. sie wäre ungültig.

Da der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse übernimmt (da darf vor Ablauf eines Jahres nichts zum Nachteil des AN geändert werden), kann keine komplett neue sachgrundlose Befristung gemacht werden.

Bekommst Du einen neuen Vertrag, unterschreib. Du kannst diesen dann auch schon während der "Laufzeit" entfristen lassen, da die Befristung ja nicht mehr möglich wäre und, sollte der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte haben, das Kündigungsschutzgesetz greift. Du musst nicht bis zum "Ende" des Vertrags warten.

Übrigens: Steht eine neue Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, kannst Du diese auch "vergessen". Du arbeitest dort schon länger als sechs Monate und eine verkürzte Kündigungsfrist ist nicht mehr möglich. Es müssen jetzt mind. vier Wochen sein.

@Hexle2

@Hexle2

Danke

Falls die mir einen mit Sachgrund befristeten Vertrag anbieten kann ich denn auch anfechten sobald ich den unterschrieben habe?

Und wenn die z.B einen ohne Sachgrund befristeten Vertrag anbieten und noch irgendeinen wisch wie z.B eine Verzichtserklärung unterschrieben haben wollen ist das rechtens? Mein Vertrag endet Mitte November und ich möchte gut vorbereitet sein . 

LG

@vino1109

Was für eine "Verzichtserklärung"? Auf geltendes Recht kann man nicht verzichten. Wenn Du so etwas wie z.B. dass Du auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verzichtest unterschreibst, kann sich der AG den Wisch sonstwohin schieben. Das ist Makulatur.

Unterschreibst Du die sachgrundlose Befristung, arbeitest Du erst einmal ein paar Tage. Dann kannst Du den AG darauf ansprechen, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.

Man muss nicht zwingend gleich zum Arbeitsgericht gehen. Ein "vernünftiger" AG erkennt, wenn er im Unrecht ist oder macht sich "schlau" und ladet sich keine unnötigen Kosten auf.

@Hexle2

und was ist wenn die mir einen Sachgrund befristeten Vertrag anbieten? koennen die mich einfach zu den zeitpunkt kuendigen obwohl sich von der arbeit lage und taetigkeit sich nix geaendert hat ?

LG