Muss ich nach bestandener Abschlussprüfung noch bis zum eigentlichen Ausbildungsende arbeiten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ausbildungsverhältnis endet durch Zweckerreichung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Wirst Du nach der Ausbildung übernommen, dann hast Du Anrecht auf Gesellenlohn ab dem Tag, der dem Tag des Bestehens der Prüfung folgt.

Ist keine Vereinbarung über die Weiterbeschäftigung getroffen worden und man lässt Dich einfach so im Betrieb weiterarbeiten, so gilt § 24 BBiG

§ 24 Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Dh! Peter Kleinsorge

Ich habe meine Prüfung zwei Monate vor Vertragsende absolviert und arbeitete zwei Monate trotz Qualifikation mit dem Gehalt einer Auszubildenden weiter.

Es kommt jedoch auf den Arbeitgeber an. Wirst du übernommen, frag doch einfach mal, ab wann dein neuer Vertrag gilt.

... dann hast du dich allerdings übers Ohr hauen lassen, mit bestandener Prüfung bist du kein Azubi mehr und es steht dir mehr Lohn zu. Das sagen einem die Arbeitgeber halt nicht so gerne...

@chaibos

Ich habs immer gewusst, mein Arbeitgeber ist ein Schwein!

@gelbeXtomate

ich kann mir nicht vorstellen,das ein Schwein jemand ausbildet.Da kann ja nicht viel rumgekommen sein bei einer Schweineausbildung.Ich würde Niemals jemanden Einstellen,der seinen alten Arbeitgeber als Schwein betitelt.Sowas geht nicht!!!!

Rechtlich gesehen endet das Ausbildungsverhältniss mit der Prüfung.Meine Azubis bleiben bei mir,bis die Anschlussstelle gefunden und ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird.Am Anfang des 3. Lehrjahres überlegen wir gemeinsam,was nach der Lehre passiert.Nicht selten fahren wir gemeinsam zum neuen Arbeitgeber und schauen uns die Arbeitsstelle an.Ich habe als junger Koch die Welt kennengelernt und rate auch meinen Azubis dazu.Von meinen Betrieb aus musste noch NIE jemand auf der Strasse stehen und Arbeitsplätze suchen.Das haben wir immer vorher erledigt und ich kann mir nicht vorstellen,das das auch anders ist.Dann nämlich stimte etwas nicht in den drei Jahren.

Meines Wissens endet die Ausbildung mit bestehen der Prüfung.

§ 21

Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3)

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Also generell eben, bis die Ergebnisse der Prüfung bekanntgegeben werden und du bestanden hast.

Alles andere ist dann weitergehend mit der Firma zu besprechen.