ARBEITSVERTRAG unbefristet oder befristet, wer kann helfen?

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Entweder der Arbeitsvertrag ist befristet, dann gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 15 TzBfG behandelt das "Ende des befristeten Vertrags) oder er ist unbefristet.

Wenn in einem befristeten Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag  eine Kündigungsfrist vereinbart ist, kann man nach dieser Vereinbarung oder nach der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB kündigen.

Was steht denn genau in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn es keine sachgrundlose Befristung  (hier läuft der Vertrag mit Erreichen des vereinbarten Datums aus) und auch keine Befristung mit Sachgrund (hier wird z.B. als Beendigungstermin die Fertigstellung eines bestimmten Projekts, die Rückkehr eines langzeitkranken Kollegen usw. genannt) gibt, ist Dein Vertrag unbefristet. Dann hat aber der § 15 TzBfG nichts im Vertrag zu suchen.

 

DarkBreaker 
Fragesteller
 20.04.2017, 11:31

Das ist der Punkt den keiner hier verstehen will. 

Unter dem Absatz Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht folgendes:

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.

Das Arbeitsverhältnis endet- ohne dass es einer Kündigung bedarf -mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter das Alter erreicht, ab dem er erstmals einen Anspruch auf gesetzliche Regelaltersrente erwirbt.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Weiter ist in diesem Text nicht enthalten.

Im Beginn des Arbeitsverhältnisses steht das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.1 2017.

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

Und dann den Paragraphen den ich vorhin erwähnt habe jedoch ohne eine Befristung im Vertrag zu erwähnen.

Hexle2  20.04.2017, 11:35
@DarkBreaker

Na also, geht doch.

Es handelt sich hier um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Den Zusatz, dass dieses Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet bedeutet, Du musst nicht vor Rentenantritt  selbst kündigen. Hier läuft der Arbeitsvertrag dann automatisch aus.

Bei Arbeitsverträgen die diesen Zusatz nicht haben, muss ein AN vor Rentenantritt fristgerecht seine Kündigung einreichen.

Wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, hat der Arbeitnehmer nach der Probezeit (falls eine vereinbart ist) eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).

Der Arbeitgeber hat zwei Jahre lang die gleiche Kündigungsfrist. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit für den AG gestaffelt auf bis zu sieben Monate zum Monatsende wenn der Arbeitnehmer schon 20 Jahre beschäftigt ist.

Hexle2  20.04.2017, 11:42
@Hexle2

Ergänzung:

Wenn man es genau nimmt, sind alle Arbeitsverträge die diese Klausel mit der Beendigung bei Renteneintritt haben, befristete Arbeitsverträge.

Üblicherweise bezeichnet man sie aber als unbefristet, da sie vor dem Renteneintritt keine andere "Beendigungsklausel" haben.

Hexle2  01.05.2017, 09:56
@Hexle2

Danke fürs Sternchen und schönen Feiertag

Der Vertrag ist unbefristet.

unbefristet.

unbefristet

Wenn nicht ausdrücklich ein Enddatum erwähnt ist ist der Vertrag unbefristet