Automatische Entfristung nach Probezeit ?

4 Antworten

Eine entsprechende Klausel kann tatsächlich gültig sein. Ich bin allerdings immer etwas vorsichtig, wenn aus einem Vertrag Auszüge zitiert werden. Gerade bei Arbeitsverträgen kommt es auf den exakten Wortlaut an. Von daher könnte dies grundsätzlich möglich sein und wäre, falls wirksam vereinbart, auch durchsetzbar. Die Formulierung könnte passen, etwas genauer wäre besser

Genau so steht es wörtlich drin

@pumpkin67

Ich verstehe, dann geht es bei dir nicht um eine Aufhebung der Befristung sondern um eine sogenannte Probezeit Befristung. Eine Probezeit kann befristet sein und das Arbeitsverhältnis wird nur zu einem unbefristeten, wenn dies vereinbart wird. Im übrigen gibt es auch die klassische Probezeit, die nach sechs Monaten endet. Wenn dies der Wortlaut ist, befindest du dich mit Ablauf der Frist in einem normalen, d.h. unbefristeten Arbeitsverhältnis. Glückwunsch

Aber sicher hat das Gültigkeit.

Wenn das so drin steht, die Probezeit sechs Monate beträgt und Du danach immer noch arbeitest, ist der Vertrag unbefristet.

Warum Dein AG allerdings eine Befristung auf ein Jahr macht und dann so eine Klausel "einbaut", ist mir nicht ganz klar.

Klassisches Eigentor des AG. Der wollte wohl ganz schlau sein und hat selbst nicht verstanden, was er da schreibt.

Das Warum ist mir auch nicht klar, ist irgendwie sinnfrei

Die Klausel ist zwar total schwachsinnig aber sie dürfte rechtsgültig sein.

Verwender ist der Arbeitgeber und sie ist zu seinem Nachteil. Deswegen einfach nicht drüber nachdenken und heimlich freuen!

Ja, das heißt es.

und   Ja , sie hat Gültigkeit.