Erschließungsnachweis Bauantrag?

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Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die entsprechenden Versorgungsleitungen auch gelegt wurden.

Wenn das Haus/Grundstück Strom hat, ist davon auszugehen, dass die Leitungen verlegt wurden. Wie sonst soll der Strom fließen?

Die Fragestellung ist etwas wie Kaffeesatzlesen, denn es ist weder klar was gebaut wird noch weshalb die Erschließung nachzuweisen ist. Üblicherweise müssen Energieversorger durch ihren Konzessionsvertrag alle Grundstücke mit Energie versorgen.

Wenn die Baubehörde nun einen Nachweis verlangt kann das verschiedene Gründe haben. Ich würde davon ausgehen, dass ein geeigneter Anschluss nachzuweisen ist. D.h. der gemäß Elektroplanung erforderliche Stromanschluss muss vom Energieversorger bestätigt werden. Bei einem normalen 35 A - Anschluss sollte das kein Problem sein, schwieriger wird es wenn eine wesentlich höhere Leistung oder gar ein Mittelspannungsanschluss notwendig ist.

Hallo. Bei dem EVU handelt es sich um den Nachweis das das Haus einen E-Anschluss hat.
Wenn sie eine Rechnung vom Versorgungsunternehmer haben müsste das genügen,
Das ist deshalb ob das ein legaler Anschluss ist oder  nicht.
Bei einem Gasanschluss wäre es auch so.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914