Kann ich den aktuellen Bearbeitungsstand einer Anzeige bei der Polizei abfragen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst auf Post warten müssen.

Zum einen, es ist nicht "Deine Anzeige", es ist im Moment der Aufnahme ein "Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft".

Die Staatsanwaltschaft entscheidet völlig alleine darüber, wer daraus wann und warum oder auch nicht irgendwelche Angaben bekommt und die Betonung liegt hierbei auf "nicht", was hierbei bedeutet, so wenig als irgend möglich und dann nur soviel, als unbedingt notwendig.

Die Polizei ist gar nicht befugt, ohne vorherige Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft irgendwas daraus irgendwem mitzuteilen.

Alles, was man Dir dort sagen wird ist, dass die Akte an die Staatsanwaltschaft geht, alles weitere letztlich dort beheimatet ist.

Im Ermittlungsverfahren ist der Anzeigeerstatter Zeuge. Zeugen werden, das siehst Du sicherlich ein, alleine schon aus taktischen Gründen nicht über Ermittlungsstände in Kenntnis gesetzt.

Und zum Schluß, die meisten der Anzeigen gegen Unbekannt enden in der Einstellung des Verfahrens.

Du kannst Dich also in Ruhe zurücklehnen und auf die Einstellungsnachricht warten und auch die bekommst Du nur, wenn Du dies bei der Anzeigeerstattung so angegeben hast. Wenn nicht, hörst Du nie wieder etwas davon.

Hi BlurryFlurry,

... ergänzend zur ausführlichen Antwort von "fastlink", besteht u. U. auch die Möglichkeit, bei der Polizei dennoch einmal anzufragen, ob die von Dir erstattete Strafanzeige noch bei der Polizei ist, oder mittlerweile der Staatsanwaltschaft/Bußgeldbehörde zur Entscheidung weitergeleitet wurde. Eine Antwort würde dann bedeuten:

  1. Vorgang ist noch bei der Polizei! Die Ermittlungen sind noch im Gange und noch nicht abgeschlossen;
  2. Vorgang ist bei der Staatsanwaltschaft/Bußgeldbehörde! Die Ermittlungen der Polizei sind abgeschlossen, und nun entscheidet die zuständige Behörde über den Ausgang des Verfahrens.

Diese Anfrage stellst Du am Besten schriftlich, denn in fast allen Fällen werden telefonische Anfragen abgelehnt, da berechtigte Interessen von berechtigten Anrufern am Telefon nicht überprüft werden können. Die Adresse der Polizeidienststelle, bei der Du die Anzeige gemacht hast, ist Dir ja noch bekannt, ebenso das Aktenzeichen/die Vorgangsnummer. In Deinem Schreiben kannst Du um eine telefonische Rückinfo bitten, was ein schriftliches Antwortschreiben durch die Polizei entbehrlich macht. Doch beachte ... in jedem Bundesland können Anfragen an die Polizei, die keine Zeugen- oder Beschuldigtenaussagen sind, kostenpflichtig für den Anfrager werden.

IdS

MrDirekt

Ich habe erlebt, dass das von Polizeiinspektion zu Polizeiinspektion unterschiedlich ist. Manche geben bereitwillig kompetente Auskünfte, andere sagen dir, du sollst auf Post warten. Einfach anrufen und fragen. Das ist dein gutes Recht.

Das würde ich lassen. Die haben doch sicherlich genug zu tun um jeden über den aktuellen Stand seiner Anzeige zu informieren. Irgend wann wirdt du Poste bekommen.

einfach mal auf der zuständigen wache anrufen. aber bei anzeige gegen unbekannt kommt eh nix bei raus.