Muss ein Vermieter den Eigenbedarf nachweisen?

7 Antworten

Nach dem Gesetz kann der Vermieter den vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptanwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die vermietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für ein Familienmitglied, z. B. Eltern oder Kinder, benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln WM 90, 347). Eigenbedarfskündigungen sind zulässig, Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Person angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Aber: Eigenbedarf zu Gunsten eines Angehörigen kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Angehörige selbst Vermieter ist und selbst kündigen könnte (LG Frankfurt WM 91, 491). Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerG WM 89, 483; BayObLG RE WM 85, 50;…). Keine ausreichende Kündigungsbegründung ist es, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für die eigene Nutzung (OLG Karlsruhe RE WNM 82, 241).

Auf jeden Fall muss der Vermieter dieses nachweisen.

http://www.wohnung.com/eigenbedarf/

Er hätte es Dir schon vor bzw. während der Kündigung nachweisen müssen. Es gibt da strenge Regeln für Eigenbedarf.

wie will man das nachweisen vorher, da wohnt man ja noch nicht drin.

Man kann nur schreiben, dass ich die Wohnung aufgrund von Eigenbedarf ab xy selbst bewohnen möchte und deshalb zum xz kündige.

Eigenbedarf wird auch vorgeschoben, um zu entmieten oder die Miete bei der Neuvermietung anzuheben. In dem Fall würde dir Schadensersatz zustehen. Daher unbedingt prüfen, ob nach dir wirklich jemand einzieht, für den Eigenbedarf angemeldet werden durfte. Das muss nicht der Vermieter selbst sein, es können auch Verwandte etc. sein. Ein paar aktuelle Infos zu einem Fall mit Täuschungsversuch und darüber, für wen Eigenbedarf gilt, findest du z.B. hier: https://kautionsfrei.de/blog/k%C3%BCndigung-wegen-eigenbedarf-was-ist-erlaubt

Solltest Du Deinem Vermieter nachweisen können (nach 2-3 Monaten mal an der Klingel schaun welcher Name noch dran steht) das er Dir zu unrecht auf Eigenbedaf gekündigt hat, kannst Du sogar Schadensersatz EINKLAGEN!

Was ist wenn er Hausverbot für das Gelände macht dann kann er nicht mehr an der Klingel nachschauen.

Eigenbedarf Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann.

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

http://www.pro-wohnen.de/Immobilien/Eigenbedarf.htm