Erfüllungsort/Gerichtsstand?
HeLLo alle zusammen!!
Aufgrund einer Prüfung in Betriebswirtschaft, würde ich von euch bitte 2 Fragen beantwortet haben.. Aber bitte nur die, die es 100% wissen, WICHTIG!!!
- Wo ist der Gerichtsstand, wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde? --> Bitte nicht als Antwort geben, "am Erfüllungsort", weil ich leider noch nicht weiß, wo er genau ist!! (ist der Gerichtsstand immer beim Käufer, Verkäufer????)
- Wo genau ist der Erfüllungsort? Ich weiß, dass das der Ort ist, wo der Verkäufer dem Käufer die Ware übergeben muss, aber das ist nicht immer eindeutig. Käufer/Verkäufer??
1 Antwort
Also, wenn nichts vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Erfüllungsort.
Das ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners. Da es beim Kaufvertrag zwei Schuldner gibt (einer schuldet das Geld und einer schuldet die Ware), gibt es auch zwei Erfüllungsorte. Bei Waren ist der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, bei Geld der Sitz des Käufers.
Am Erfüllungsort geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur übergeben hat (§ 447 BGB). Liefert der Verkäufer die Ware selbst aus, dann trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Übergabe an den Käufer (§ 446 BGB).
Der gesetzliche Gerichtsstand ist immer der Wohnsitz des Beklagten.