Kauf des Grundstück trotz Tod des Verkäufers rechtsgültig?

6 Antworten

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, der auch wirksam ist. Beim Notar wurde dann vermutlich auch die Auflassung erklärt und die Bewilligung zur Grundstücksübertragung abgegeben. Diese Bewilligung bleibt auch nach dem Tod des Abgebenden wirksam, § 130 II BGB analog. Am besten fragt ihr beim Notar an, ob dieser schon Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung gestellt hat.

Meiner Ansicht nach ja, der Erbe ist die rechtliche Nachfolger des Verkäufers und hat den Vertrag - der ja schon notariell erfolgte - zuerfüllen

Wenn der Vertrag von dem Verkäufer schon unterschrieben und die ganze Sache vom Notar beglaubigt ist, seid ihn die rechtmäßigen Besitzer. Der zu zahlende Betrag, falls noch nicht geschehen, geht dann an die Erben. Frau, Sohn, Tochter usw..

Sie sind weder Besitzer noch Eigentümer. Das Eigentum geht erst mit Grundbucheintragung über.

Ich denke mal, ja. Er war ja schon von Euch unterschrieben und vom Notar abgesegnet.

Wenn der Notar die Sache beglaubigt habe