Auto verkaufen,abgemeldet, käufer gibt falsche adresse an?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Joschka,

wenn du den Wagen abgemeldet hast, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Mit der Bezahlung hat der Käufer den Kaufvertrag erfüllt. Das Gleiche gilt für dich, wenn du dem Käufer bereits Schlüssel und Papiere ausgehändigt hast. Ansonsten morgen, wenn du das Auto morgen übergibst.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

Jetzt plötzlich merke ich das der Käufer eine ganz andere Adresse beim vertrag angegeben hat.

Bei welcher Gelegenheit hat dir der Käufer eine andere Adresse genannt?

Rechtlich relevant für dich ist aber auch nur, dass der Käufer volljährig ist. Ansonsten bräuchtest du die Zustimmung der Eltern.

Gut zu wissen:

Du hast das Fahrzeug zwar schon abgemeldet, aber wenn das Fahrzeug erst morgen übergeben wird, kannst du für deine Versicherung und die Zulassungsstelle noch eine Veräußerungsanzeige ausdrucken.

https://www.allianzdirect.de/dam/documents/kfz/ratgeber/verauesserungsanzeige-verkaeufer.pdf

Eine schickst du an die Zulassungsstelle und eine an die Versicherung.

Tipp: Lass den Käufer seine Angaben selbst eintragen!

Du möchtest wissen:

Was soll ich machen, was kann mir passieren und habt ihr noch andere Tipps?

Du hast alles richtig gemacht. Passieren kann dir eigentlich nichts.

Du solltest den Käufer vielleicht einfach auf die unterschiedlichen Adressen ansprechen.

Vielleicht ist der Käufer umgezogen und hat sich nur noch nicht umgemeldet.

Der Name wird ja sicher identisch sein - oder?

Und natürlich solltest du den Wagen nur an den tatsächlichen Käufer übergeben!

Auto verkaufen: Was beachten?

Allgemeine Informationen zum Fahrzeugverkauf findest du hier:

https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-was-beachten-ratgeber/

Nachgefragt:

Du schreibst:

Käufer hat sich Kurzzeitkennzeichen besorgt für die fahrt nach hause. Auto wird morgen übergeben.

Hat der Käufer dir einen Grund genannt, weshalb er den Wagen nicht sofort angemeldet und sich richtige Nummernschilder besorgt hat?

Kurzzeitkennzeichen sind relativ teuer. 5 Tage kosten um die 100,- EUR!

Naja was sollte passieren? Du hast das Geld, das Auto ist abgemeldet. Heißt für dich: keine weiteren Kosten und keine Sorge, dass der Käufer nicht bezahlt

Ob er nun seine echte Adresse oder das Lummerland angegeben hat spielt dabei keine Rolle, ab morgen gehört das Auto ihm und er muss sich dann um Anmeldung und Versicherung kümmern

Joschkaaa 
Fragesteller
 22.09.2021, 22:53

Danke jetzt kann ich wenigstens gut schlafen

Katinkacat  05.10.2021, 21:27

So sehe ich das auch.

Frage ihn einfach bei der Fahrzeugübergabe was es damit auf sich hat. Aber abgesehen davon kann dir nichts passieren. Du kannst dir maximal den Personalausweis zeigen lassen und davon dann ein Pic machen mehr aber auch nicht. Irgendwelche Adressen zu checken ist einfach nicht möglich. Und im Prinzip kann es dir egal sein welche Adresse er angegeben hat. Wenn der Kaufvertrag inhaltlich nichts auszusetzen hat, du das Geld bekommst und im Gegenzug das Fahrzeug übergibst sehe ich kein Problem. Anders wäre wenn du ihn im Nachgang aus irgendeinem Grund Kontaktieren müsstest. Dann sind natürlich falsche oder andere Adressen fatal. Wenn du z.B. dein Auto Angemeldet verkauft hättest und der Käufer keine anstalten macht die Karre Umzumelden wäre die richtige Adresse/Tel.Nr. äußerst wichtig. Aber du hast die Karre Abgemeldet, er bringt Kzk mit, also haue deine Kiste an die Sonne und fertig.

Du solltest dir auf jeden Fall den Personalausweis zeigen lassen, Handyfoto davon machen und abspeichern. Und wenn der Abholer nicht der Käufer laut Kaufvertrag ist, braucht er eine Vollmacht des Käufers, sonst gibts du das Auto einem Dritten und der Käufer fordert sein Geld zurück. Besser 2 x fragen und vorsichtig sein, ein ehrlicher Käufer wird das verstehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gengar73  22.09.2021, 23:02

Den Rechtsstreit will ich sehen :‘)

Mein Tipp: Mach ein Foto von dem Kurzzeitkennzeichen sobald es am Auto montiert ist (Datum Urzeit und Standort einblenden)

Wenn irgend etwas ist, dann zeigst der Rennleitung oder sonstigem Amtsträger das Foto.

Joschkaaa 
Fragesteller
 22.09.2021, 22:52

Danke für die Antwort

Katinkacat  05.10.2021, 21:27

Damit ist man dann auf der ganz sicheren Seite.