Erbe,Darf ich auto vom vertorben vater fahren?

13 Antworten

Hmm dazu müsste man beide Seiten hören. Jedoch kannst du das Erbe..Auto nicht für dich nutzen ohne zusage deiner Schwester.

Klarer Fall für Anwalt für Erbrecht..

Bei Streitigkeiten entscheidet dann das Nachlassgericht.informier und protokollier eben alles was hinterlassen wurde.

Ich würde mir einen Anwalt zur Seite nehmen und mit diesem über das Erbe sprechen, sicher wird sich das mit der hilfe eines Anwaltes aufklären.

Viel Glück und Erfolg!

Wenn Du vor seinen Tod schon damit fahren durftest ja bis alles geklaert ist.

ansonsten ruht es bis der Erbfall geklaert ist.

Um auf Nummer sicher zu gehen ggf beim Nachlasgericht mal anrufen und nachfragen .

Du darfst das Fahrzeug nicht anfassen solange die Angelegenheit mit der Erbschaft nicht geregelt ist.

Alleine kanst Du das nicht entscheiden. Ihr kömmt vor der Testamentseröffnung eine Treuhänderschaft beginnen als Erbengemeinschaft. Diese Art der Treuhänderschaft ist im BGB gerelt. Es greifen die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677 ff. BGB (§ 1959 Abs. 1 BGB), das heißt:

Die Geschäfte sind so zu führen, dass sie den Interessen der endgültigen Erben und deren mutmaßlichem Willen entsprechen.

Wenn Deine Schwester sich nicht äußert, nimm das Auto einfach. Aber ich würde Ihr das mitteilen.

McObb 
Fragesteller
 27.02.2019, 11:12

Ok danke fúr die antworten.

Werd zum anwalt gehen