Berliner Testament / werden die Nacherben informiert?

6 Antworten

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  1. Nach dem Tod des ersten Elternteils erhalten die darin als Schlusserben (nicht als "Nacherben", das ist eine andere rechtliche Kategorie) eingesetzten Kinder von Amts wegen eine Nachricht vom Nachlassgericht über die Eröffnung des Testaments, weil sie als gesetzliche Erben die rechtliche Möglichkeit hätten, ihre Pflichtteile zu verlangen. Der als Alleinerbe eingesetzte überlebende Elternteil wäre aber nur zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses verpflichtet, wenn diese Pflichtteile tatsächlich geltend gemacht werden, die als Schlusserben eingesetzten Kinder also nicht auf den Tod des überlebenden Elternteils warten wollen. Um solcher "Gier" entgegen zu wirken, ist aber meistens in "Berliner Testamenten" bestimmt, dass ein Kind, das beim ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt,, beim zweiten Erbfall enterbt sein und nur den Pflichtteil erhalten soll. Das wäre in Ihrem Fall vermutlich statt 1/2 des elterlichen Nachlasses eine Geldforderung an den Erben im Wert von 1/4 des Nachlasses.

  2. Wenn der überlebende Elternteil die Erbschaft nicht annimmt, sondern ausschlägt, würden Sie und ihre Schwester je zu 1/2 den verstorbenen Elternteil beerben.

Du erst nur was noch da ist, wenn der letzte Erblasser die Augen schließt. Wie willst Du als Erbe wissen oder vermuten was ein Elternteil macht. Wie willst Du ins Grundbuch schauen was da steht. Beim Geld gibt es keine Moral!! Ich habe mir den Zugang ueber einen Notar verschafft, der hat sofort Zugriff und dann weißt Du in etwar was los ist, ist noch was da oder nicht!?

Nochmal Vor und Nacherbe Fall regeln und zuordnen!! Dann gibt es auch keine Überraschungen. Der Vorerbe darf im Immo Bereich ohne die Zustimmung des Nacherben nichts unternehmen.

Du bist wie ich es auch war auf dem Holzweg. Warum, beim gemeinsamen T. Setzen sich beide Erblasser gegenseitig ein. Wenn der Erste verstirbt sind sämtliche Nachkommen enter T, weil der zweite alleinige Erbe ist und Tun und lassen kann was er moechte!!

Wenn einer mit dieser Situation hadert kann er gerne das Pflichtteil verlangen, welches die Hälfte vom Ganzen ist nochmal durch 2 geteilt für ein Kind 1/4 vom Ganzen bei 2 Kindern je 1/8 vom Ganzen. Zeitdauer 3Jahre vom Tag des Ableben gerechnet. Das heisst beim zweiten Erblasser steht Dir Euch auch nur noch das Pflichtteil zu!

Es informiert Dich niemand was Du zu tun hast! Stellst Du aber fest Dein Erbe und Dein Nachlass ist Null Suche einen Anwalt auf, der Dir dann hilft!!

Hi,

Du erfährst im Rahmen der Testamentseröffnung von Deiner Einsetzung als Nacherbe.

Mehr zu Deinen Rechten findest Du hier:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/nacherbschaft.html

Gruß

K.

MaWi2901  03.11.2020, 11:10

Weißenfels ist gut, aber er vertritt nur selten jemand und reicht Dich weiter!!

Sie erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Beim 1. Erbfall erbt der überlebende Ehepartner zunächst alleine und da werden Sie und ihre schwester nur darüber informiert, dass Sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Eine Aufstellung der Vermögenswerte können Sie daher überhaupt nicht erhalten.

MaWi2901  03.11.2020, 11:09

Doch die Aufstellung ist berechtigt, wie soll sich dann Dein Pflichtteil zusammensetzen

MaWi2901  03.11.2020, 11:35

Falsch, die Nachkommen Erben beim ersten Todesfall 50% vom Ganzen, wenn Sie das Pflichtteil Vorderen und das T. Hat keine Bremse für Pflichtteil Förderer!?