Kann der Bruder vor Gericht das ganze Bargeld was die verstorbenen Eltern hinterlassen haben behalten und die Miterbe seine Schwester vom Bargeld nichts geben?
Eine Tochter erbt mit ihrem Bruder ein Haus. jeder kriegt 50% und es ist schon alles notariell beglaubigt. Wie ist das aber geregelt, wenn die Eltern noch Bargeld hinterlassen haben und der Bruder passt seit vielen Jahren auf das Geld auf bei seiner eigenen Wohnung weil die Eltern die letzten Jahre geschäftunfähig waren?
Der Bruder kümmert sich um die Erbe und hat das ganze Bargeld von den Eltern wiegesagt bei sich liegen. Der Bruder hebt sämtliche Belege auf und Geldabflüsse kann er lückenlos nachweisen.
Kann der Bruder vor Gericht das komplette Bargeld was die verstorbenen Eltern hinterlassen haben behalten und die Miterbe seine Schwester vom Bargeld nichts geben?
12 Antworten
Das GESAMTE Erbe geht zu je 50 % an die Geschwister. Bei Bargeld ist das natürlich schwer zu belegen. Hoffentlich ist es nicht so viel, dass das Finanzamt noch eine Überprüfung wegen "schwarzer Kasse" anordnet.
Wie will die Schwester denn belegen, WIE VIEL Bargeld vorhanden war?
Ist Das Haus der Eltern schon zu deren Lebzeiten auf die beiden Geschwister zu je 1/2 übertragen worden. Oder steht diese Regelung in einem Testament der Eltern für den Fall deren Todes ? Leben die Eltern noch oder nur einer von ihnen ? Das und den Inhalt des Testaments müsste man wissen, um hier eine belastbare Antwort geben zu können. Wenn das Haus bereits übertragen wurde und die Eltern kein Testament errichtet haben, so dass die gesetzliche Erbfolge gelten würde, müsste beachtet werden, dass dann der zuerst versterbende Elternteil von dem überlebenden zu 1/2 und von den beiden Geschwistern zu je 1/4 beerbt würde. Erst beim Tod des letzten Elternteils würden die beiden Geschwister diesen zu je 1/2 beerben. Die Erbschaft würde den gesamten Nachlass betreffen, also auch Geldver-mögen, das dann die beiden Geschwister redlich untereinander aufteilen sollten unter Berücksichtigung etwaiger persönlicher Umstände (z.B. Pflege der Eltern durch eines der Geschwister)
Was sagt das Testament?
Wenn es zu 50% für jedes Kind gedacht ist, dann muss auch das Bargeld geteilt werden. Warum wohl auch nicht?
Wenn nur für einen Teil des Erbes ein Testament existiert, für den Rest aber nicht, so gilt für den Rest das gesetzliche Erbe. Bei zwei Geschwistern wären es jeweils 50 % des Restes. Also alles brüderlich und schwesterlich teilen, jeder bekommt gleich viel. Auch vom Geld, das der Bruder in Verwahrung hat.
Warum hebt der Bruder sämtliche Belege auf? Kann er später mehr Geld vor Gericht einfordern? Soll sich die Schwester lieber ein Anwalt nehmen ?
Ich halte das für ein gutes Zeichen. Er macht alles nachvollziehbar und nachprüfbar. Die Schwester hat übrigens ein Recht auf Einsicht in sämtliche Unterlagen.
Ok wie ist die Rechtslage wenn der Bruder das Geld bei sich zuhause versteckt wegen die geschäftunfähige Mutter und die Schwester hat kein Einverständnis gegeben? Der Bruder hat das einfach gemacht ohne seine Schwester oder Mutter zu fragen.
Warum hebt der Bruder sämtliche Belege auf?
weil die Eltern die letzten Jahre geschäftunfähig waren?
Die Einstufung als geschäftsunfähig ist vermutlich amtlich, dann muss der Bruder gegenüber dem Gericht nachweisen kein Geld für sich angezeigt zu haben.
k wie ist die Rechtslage wenn der Bruder das Geld bei sich zuhause versteckt
Auch dann muss er den Verbleib des Geldes dokumentieren, er darf es zB mit Verweis auf Negativzinsen.
Wobei er als Kind ein sog. "Befreiter Betreuer" ist, der eine wesentlich verminderte Rechnungslegungspflicht hat (§ 1854 BGB).
Wenn die Mutter für geschäftsunfähig erklärt wurde und er als ihr Vertreter (Vormund) bestimmt wurde dann war es ganz offiziell seine Aufgabe sich um die Finanzen der Mutter zu kümmern, da kann man nicht von "verstecken" sprechen.
Er muß natürlich jetzt bei der Erbschaftsabwicklung diese Finanzen vollständig offenlegen, also genau angeben was zu ihrem Todeszeitpunkt an Vermögen vorhanden war. Es ist dann Alles (auch das Bargeld) gemäß Testament und gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufzuteilen.
Der Sohn ist nicht der Vormund von ihr sondern die Tochter
Seltsame Konstellation. Die Tochter ist Betreuerin, der Sohn verwaltet die Finanzen? Warum hat die Tochter noch nicht die Herausgabe des Geldes gefordert? Fehlt da noch etwas am Sachverhalt?
Wo Geld aufbewahrt wird ändert ja nichts daran wem es gehört.
Wenn es Geld einer verstorbenen Person ist, dann gehört das gesamte Geld den Erben und jeder Erbe hat einen Anspruch auf seinen Teil daran.
Muss der Bruder sämtliche Belege aufheben für das Gericht? Kann er später mehr Geld kriegen vor Gericht? Soll sich die Schwester lieber ein Anwalt nehmen ?
Wenn das nicht zu belegen ist (eben Bargeld) macht die Schwester damit nur einen Anwalt reicher
Warum sollte der Bruder mehr Geld kriegen? Warum sollte er Belege aufheben?
Von dem Geld, welches am Todestag vorhanden war, bekommt jeder Erbe sein Anteil.
Wenn noch Rechnungen beglichen werden müssen, dann mindert das den Gesamtbetrag und die Anteile werden kleiner.
Ok aber wie ist die Rechtslage wenn der Bruder das Geld bei sich zuhause versteckt wegen die geschäftunfähige Mutter? Der Bruder hat seine Schwester nicht gefragt sondern einfach das Geld genommen.
Es ist Geld der Mutter, dass der Bruder vor ihr versteckt hat?
Dann gehört das Geld immer noch zum Erbe und jeder Erbe hat einen Anspruch auf seinen Anteil.
Wenn der Bruder das nicht freiwillig hergibt, dann muss man eben klagen.
Wie meinst du das mit Bargeld ist es schwer zu belegen? Der Bruder muss doch der Schwester vor Gericht alles lückenlos offenlegen oder ?