Ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft - was nun?

4 Antworten

Was wurde mit dem Verkäufer ausgemacht?

Es dürfte kein Problem sein, das Auto abzumelden (wenn es so ausgemacht wurde). Dann meldest Du es später wieder an, wenn Du Deinen Schein hast.

Aber wichtig: das abgemeldete Auto darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen. Also ab damit in eine Garage oder aufs Privatgrundstück.

Du solltes es jetzt erst mal abmelden damit dem Verkäufer nicht weiter Kosten (Steuern und Versicherung) entstehen. Du bekommst dann die ungültige Zulassungsbescheinigung und die Abmeldebescheinigung. Damit und der HU-Bescheinigung, deinem Personalausweis, einer Versicherungsnachweis Nummer kannst du es wieder zu lassen. Wenn du die Kennzeichen weiter verwenden kannst solltes du mal nachrechnen ob es billiger ist das Fahrzeug gleich auf dich um zu melden. Da sparst du Gebühren und die Kosten für neue Kennzeichen.

MarcelKWH 
Fragesteller
 26.04.2014, 02:05

Nein die Kennzeichen möchte er haben als Andenken an seine verstorbene Tante, dessen Auto es war. Das kann ich schon nachvollziehen und benutzen kann ich sie nicht weil ich in einem anderen Landkreis wohne. Mit seiner Versicherung habe ich aber nicts zu tun... oder doch?

Für diesen Fall solltest du das Auto erst mal abmelden. Momentan läuft die Anmeldung noch auf den Vorbesitzer. Damit ist dieser bestimmt nicht einverstanden.

Für die Ummeldung brauchst du allerdings eine Versicherungsbestätigung. Das heisst, dass die Versicherung Voraussetzung für die Ummeldung auf deinen Namen ist.

Für die Ummeldung brauchst du deinen Personalausweis, die alten Fahrzeugpapiere, die Versicherungsbestätigung und die Kennzeichen.

MarcelKWH 
Fragesteller
 26.04.2014, 00:28

Der Vorbesitzer weiß, dass ich dass Auto erst zum 01.07 versichern und anmelden möchte. Er hat es mir in die Arbeit gefahren, damit ich es hier privat abstellen kann, bis ich es fahren darf.

Also kann ich es nun abmelden, abgemeldet stehen lassen, versichern und neu zulassen?

Brauche ich dafür den Kaufvertrag oder nur den Fahrzeugbrief?

Tut mir Leid, von KFZ habe ich garkeine Ahnung :)

Interesierter  26.04.2014, 00:38
@MarcelKWH

Ein abgemeldetes Fahrzeug darfst du nicht auf öffentlichem Grund abstellen.

Du kannst es abmelden und später wieder anmelden.

Ich würde sowohl Kaufvertrag als auch Fahrzeugbrief mitnehmen. Brauchen wirst du nur den Brief.

Denk bitte an die TÜV/DEKRA-Bescheinigung! Du musst die TÜV-Vorführung nachweisen.

MarcelKWH 
Fragesteller
 26.04.2014, 00:48
@Interesierter

Das Auto steht auf dem Firmengelände, also nicht öffentlich. TÜV/DEKRA-Bescheinigung nehm ich mit :) Danke für deine Antwort!

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du kannst entweder das fahrzeug mit der zulassungbescheinigung teil I und den kennzeichenschildern außer betrieb setzen und wenn du den führerschein hast, wieder anmelden. oder du meldest jetzt direkt auf dich an, allerdings kannst du das auto noch nicht fahren und bezahlst dann kfz-steuer und versicherung für ein fahrzeug, dass du nicht nutzen kannst. wenn du das fahrzeug außer betrieb setzt, kannst du die entstempelten kennzeichen dem verkäufer geben.