Schwester will sich Erbteil nicht auszahlen lassen, was nun?

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Hallo,

sofern du Rechnungen besitzt, was an dem Haus getan wurde, werden diese dir angerechnet, bzw. diese werden von ihrem Anteil heraus gerechnet, den sie von dir bekommt, weil sie daran nicht mitgetragen hat.

Die Erbengemeinschaft auflösen geht nur, wenn sie zahlungsunfähig ist, heißt, wie du schon richtig geschrieben hast, sich nicht an den laufenden Kosten entsprechend ihrem Hausanteil beteiligt. das musst du geltend machen und sie dann in Verzug setzen.

Suche nochmal mit ihr das Gespräch und stell deinen Standpunkt dar und habe dann die anfallenden Kosten parat und lege ihr diese vor, damit sie diese sich ansehen und auch dann bedienen kann oder ihr eine Lösung findet.

Wäre gut, wenn du ein Vorkaufsrecht hast, aber auch so müßte das gehen. Einfach wird es aber nicht wenn sie sich quer stellt. dann musst du es wirklich über das Eintreiben der laufenden Kosten machen, die sich ja dann wohl summieren dürften.

Das ist zwar auch irgendwie nicht so fair, aber das Freihalten der Wohnung und sich nicht beteiligen wollen, ist es ja irgendwie auch nicht.

LG

die laufenden Kosten sind deutlich niedriger als die Miete die zu zahlen wäre. ist ein schlechtes Geschäft!

eine Erbengemeinschaft kann nur durch eine Zwangsversteigerung aufgelöst werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird. Wenn einer nicht will, gibt´s nur diesen Weg

Hol dir einen richtigen Anwalt. Der weiß was zu machen ist.

Im äußersten Notfall würde ich das auch tun, aber ich denke zum jetzigen Zeitpunkt würde das eskalieren und das ist das Letzte was ich möchte. 

@pcess

Man kann sich auch mit einem Anwalt einfach nur beraten. Du stellst ihn im Endeffekt an. Wenn du dann nicht willst, dass er in Aktion tritt wird er es nicht. Aber ein Anwalt kann dir die Möglichkeiten darlegen, die du hast.