Schwester will sich Erbteil nicht auszahlen lassen, was nun?
Hallo,
meine Schwester und ich haben jeweils die Hälfte eines Hauses von meinem Vater geerbt. Da kein Testament vorhanden war, greift die gesetzliche Erbfolge und wir sind eine Erbengemeinschaft.
Ich wohne bereits seit 4 Jahren in den Haus - noch zu Lebzeiten von meinem Vater - und habe viel Geld für einen Umbau und die Kernsanierung in das Haus gesteckt. Man muss dazu sagen, dass meine Schwester und ich vor dem Tod unseres Vater schon Eigentümer zu je 1/4 waren. Sie wurde damals mehrfach gefragt, ob sie nicht in das Haus ziehen möchte. Das hat sie immer abgelehnt und bei der Sanierung gegen Entgelt sogar geholfen. Die Kosten für die Sanierung habe ich alleine getragen und mich um unseren Vater gekümmert und ihn die letzten Jahre gepflegt. Meine Schwester war nur ab und zu mal da, wenn ich im Urlaub war. Auch jegliche anfallende Gartenarbeit oder Winterdienst habe ich übernommen. Auch hat sie sich - trotz, dass sie bereits Eigentümerin war - an keinen Kosten beteiligt, sie hat also nicht einen Cent gezahlt.
Nun möchte sie eine große Wohnung haben, für den Fall, dass sie eventuell vielleicht irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren eine Wohnung braucht. Das möchte ich allerdings nicht, da ich das Haus für mich nutzen möchte. Ich bin bereit sie auszuzahlen um das Alleineigentum zu erwerben und um jeglicher Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, da sie sich die Kosten für das Haus nicht leisten kann, die sie ja zur Hälfte zu tragen hat.
Ich möchte das Haus nicht verkaufen und bin ja bereit auszuzahlen, daher meine Frage was kann ich tun? Ich möchte die Auflösung der Erbengemeinschaft.
3 Antworten
Hallo,
sofern du Rechnungen besitzt, was an dem Haus getan wurde, werden diese dir angerechnet, bzw. diese werden von ihrem Anteil heraus gerechnet, den sie von dir bekommt, weil sie daran nicht mitgetragen hat.
Die Erbengemeinschaft auflösen geht nur, wenn sie zahlungsunfähig ist, heißt, wie du schon richtig geschrieben hast, sich nicht an den laufenden Kosten entsprechend ihrem Hausanteil beteiligt. das musst du geltend machen und sie dann in Verzug setzen.
Suche nochmal mit ihr das Gespräch und stell deinen Standpunkt dar und habe dann die anfallenden Kosten parat und lege ihr diese vor, damit sie diese sich ansehen und auch dann bedienen kann oder ihr eine Lösung findet.
Wäre gut, wenn du ein Vorkaufsrecht hast, aber auch so müßte das gehen. Einfach wird es aber nicht wenn sie sich quer stellt. dann musst du es wirklich über das Eintreiben der laufenden Kosten machen, die sich ja dann wohl summieren dürften.
Das ist zwar auch irgendwie nicht so fair, aber das Freihalten der Wohnung und sich nicht beteiligen wollen, ist es ja irgendwie auch nicht.
LG
die laufenden Kosten sind deutlich niedriger als die Miete die zu zahlen wäre. ist ein schlechtes Geschäft!
eine Erbengemeinschaft kann nur durch eine Zwangsversteigerung aufgelöst werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird. Wenn einer nicht will, gibt´s nur diesen Weg
Hol dir einen richtigen Anwalt. Der weiß was zu machen ist.
Man kann sich auch mit einem Anwalt einfach nur beraten. Du stellst ihn im Endeffekt an. Wenn du dann nicht willst, dass er in Aktion tritt wird er es nicht. Aber ein Anwalt kann dir die Möglichkeiten darlegen, die du hast.
Im äußersten Notfall würde ich das auch tun, aber ich denke zum jetzigen Zeitpunkt würde das eskalieren und das ist das Letzte was ich möchte.