Erbe USA?

3 Antworten

Vieleicht hat sie einen jüngeren Mann oder das Haus schon lange verkauft

Die Familienmitglieder beerben das verstorbene Großelternteil. Je näher jemand mit dem Erblasser verwandt ist, desto eher nimmt der Betroffene die Stellung als Erbe ein. Näher mit dem Erblasser Verwandte schließen die weiter mit dem Erblasser Verwandten grundsätzlich von der Erbfolge aus.

Jakobsss 
Fragesteller
 02.04.2022, 03:06

Sie ist nicht verheiratet und hat keinen neuen Mann. Sie hat eine Tochter dort und 2 weitere Enkel.

Was können wir machen um überhaupt herauszufinden was unser recht wäre?

Oder haben wir kein Recht darauf

ProB4sher  02.04.2022, 03:07
@Jakobsss

Wen sie noch eine Tochter hat dann ist sie allein erbin da sie sonst mit eurem Vater hätte teilen müssen

Jakobsss 
Fragesteller
 02.04.2022, 03:09
@ProB4sher

Also nur sie? Und wir als die nachkommen von unserem Vater haben kein Recht darauf?

ProB4sher  02.04.2022, 03:09
@Jakobsss

Genau richtig

Jakobsss 
Fragesteller
 02.04.2022, 03:14
@ProB4sher

Das heisst wir gehen leer aus. Nicht schlecht

ProB4sher  02.04.2022, 03:17
@Jakobsss

Naja aber von eurem Vater habt ihr doch geerbt? Ich meine wenn ihr sowieso kein Kontakt zu ihr habt dann isses ja e egal wenn ihr jetzt eine Beziehung pflegen würdet zu ihr wäre es halt was anderes

Das US-amerikanisches Erbrecht ist vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Einen Pflichtteil im Sinne des deutschen Rechts, also eine quotale, wertmäßige Beteiligung am Nachlass, gibt es in keinem US-Bundesstaaten (mit Ausnahme von Louisiana, welches für Kinder unter 24 Jahren eine Art Pflichtteil vorsieht).

D.h. deine Oma kann mit ihrem Nachlass machen, was sie will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Zunächst ist einmal zu fragen, ob deine Oma neben deinem Vater weitere Kinder hat - grundsätzlich läuft es so ab, dass gesetzliche Erben alle Kinder des Erblassers sind.

Da dein Vater seinen Erbrechtstitel nicht mehr geltend machen kann (er ist leider bereits verstorben), treten seine Nachkommen (also die Nachkommen deines Vaters; dein Bruder und du) in seinen Erbrechtstitel ein. Ihr vertretet in der Sache sozusagen euren Vater und erbt an seiner Stelle.

Alle Kinder erben zu gleichen Teilen, wenn der Ehemann deiner Oma noch lebt, so hat er ebenfalls einen gesetzlichen Erbrechtstitel. Ein Ausschluss aus dem Kreis der Erben kann im Grunde durch ein Testament erfolgen, deine Oma könnte in ihrer letzwilligen Verfügung praktisch angeben "Meine Nachbarin soll alles bekommen" - damit wäre die Nachbarin die Erbin. Ihr würdet allerdings nicht leer ausgehen, denn euch stünde zumindest der Pflichtteil, also die Hälfte von dem das ihr bekommen würde wenn es kein Testament gäbe, zu. Das ist allerdings ein reiner Geldwert.

Um euch vom Pflichtteil auszuschließen muss eine Enterbung erfolgen, dazu braucht es besonders schwere Gründe, etwa eine strafbare Handlung gegen den Erblasser - von daher kommt ein Enterben eher selten vor.

Wenn du weitere Fragen hast, stelle sie mir ruhig in den Kommentaren - ich kenne mich ein bisserl mit der Materie aus

Jakobsss 
Fragesteller
 02.04.2022, 03:08

Super Antwort ich danke dir

Coffeman444  02.04.2022, 03:12
@Jakobsss

Einen kleinen Makel hat die ganze Sache: In unserer Theorie läuft alles schön nach Österreichischem bzw. Deutschem Erbrecht... gibt da nur ein kleines Problem: Die Frau lebt in den USA, das heißt dass dort ganz andere Bestimmungen gelten (Grds. wird jenes Erbrecht angewand, in dem der Erblasser seinen letzten Lebensmittelpunkt hatte, in dem Fall "USA-Erbrecht" (es gibt in den USA kein einheitliches Erbrecht))

... wenn also deine Oma nicht in ihrer letzwilligen Verfügung geschrieben hat "Für den Fall meines Todes, soll deutsches Erbrecht zur Anwendung kommen" - dann können da ganz andere Bestimmungen greifen als das bei uns üblich ist

Jakobsss 
Fragesteller
 02.04.2022, 03:11

Sie hat noch eine Tochter mit 2 Söhnen.

Bitte verstehe mich nicht falsch wir möchten nicht alles wie gierige Löwen haben.

Ich möchte nur fair behandelt werden und würde sogar rechtliche Schritte einleiten den meine Oma und Tante waren nicht fair zu unserem Vater

Coffeman444  02.04.2022, 03:16
@Jakobsss

Du brauchst da absolut keine Schande zu haben - das Erbrecht ist universell und es ist absolut legitim zu sagen "Ich bin der näheste Nachkomme jener Person, ich möchte meinen Anspruch auf ihr hinterlassenes Vermögen geltend machen" - egal wie du zum Erblasser standest.

Das österreichische/deutsche Erbrecht räumt dir jedenfalls eine faire Behandlung im Sinne des Pflichtteiles ein - das heißt du hättest jedenfalls den Pflichtteilsanspruch den dein Vater hätte, um den kommt man auch wie gesagt kaum herum - der Gesetzgeber möchte eben gerade verhindern, dass jemand unfair behandelt wird und nichts bekäme.

Das Problem das sich mir stellt ist vielmehr der Aufenthalt in den USA und die Frage wie in welcher Form ein Pflichtteilsrecht dort betrachtet wird..

Nur einmal als Beispiel: Wenn deine Oma ihrer Tochter zu Lebzeiten schon alles vermacht hätte (also z.B das Haus der Tochter geschenkt), dann hättest du nach Österreichischem / Deutschen Erbrecht selbst dann noch das Recht dazu zu sagen "Da muss so getan werden als wäre das nie verschenkt worden! Sonst umgeht man ja den Pflichtteil" ... wie es in den USA ist, ist ein Fragezeichen

Coffeman444  02.04.2022, 03:22
@Jakobsss

Ich habe mich gerade etwas in kalifornisches Erbrecht eingelesen - siehe hier:

"Solange zum Zeitpunkt des Erbfalls noch ein Kind des Erblassers lebt, wird zwischen ihm und den verstorbenen Kindern – wenn sie lebende Abkömmlinge haben – zu gleichen Teilen aufgeteilt. Verstorbene Kinder ohne lebende Abkömmlinge werden bei der Verteilung nicht berücksichtigt."

Also du bist zumindest da schon einmal aus dem Wasser, dass du als Enkel berücksichtigt wirst. Es ist dort wie bei uns - eines ihrer Kinder ist tot, also vertreten die Enkel den vorverstorbenen Vater

... Pflichtteilstechnisch schaut es allerdings schlecht aus - siehe hier:

https://www.wf-frank.com/detail/article/pflichtteil-in-kalifornien-1686.html

Kein Pflichtteil im Erbrecht von Kalifornien

Das Erbrecht von Kalifornien ist vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und einen Pflichtteil im Sinne einer quotalen, wertmäßigen Beteiligung am Nachlass, gibt es nicht. 

Den erwachsenen Kindern steht im Grundsatz nach kalifornischem Recht kein Pflichtteil zu. Vom Erblasser abhängige Kinder (z.B. Minderjährige oder Behinderte) und der überlebende Ehegatte, werden hingegen durch das Gesetz geschützt.

Das bedeutet also unterm Strich: Wenn deine Großmutter nicht gerade deutsches Recht zur Anwendung kommen lässt oder überhaupt kein Testament erstellt hat, besteht kein Anspruch auf einen Pflichtteil

sassenach4u  02.04.2022, 08:00

Das ist das Gesetz in Deutschland. In Amerika ist das komplett anders- da gibt es so etwas wie einen Pflichtteil nicht. Das US-amerikanisches Erbrecht ist vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Einen Pflichtteil im Sinne des deutschen Rechts, also eine quotale, wertmäßige Beteiligung am Nachlass, gibt es in keinem US-Bundesstaaten (mit Ausnahme von Louisiana, welches für Kinder unter 24 Jahren eine Art Pflichtteil vorsieht).

sergius  02.04.2022, 08:33

ZU deinem "bisserl auskennen" würde allerdings richtigerweise gehören, dass der Pflichtteilsanspruch erst infolge der Enterbung des Berechtigten entsteht; er wird durch diese begründet. Die Enterbung braucht auch keine besonderen Gründe, sondern liegt ausschließlich im eigenen Belieben des Erblassers. Offenbar hast du den Begriff der Erbunwürdigkeit (der auch die Pflichtteilsunwürdigkeit einschließt) mit Enterbung verwechselt. Wenn dir das im ersten juristischen Staatsexamen in der Klausur passiert, hättest du leider schlechte Karten ! Außerdem: Den Begriff "Erbrechtstitel" gibt es im deutschen Recht nicht; das aber nur am Rande bemerkt.

In der Frage selbst wäre vielleicht noch zu klären, ob die Oma evtl. US-Bürgerin ist und in Kalifornien ihren Wohnsitz hat. Das könnte nämlich dazu führen, dass hier eine Frage des internationalen Erbrechts berührt wird. Das gilt auch, wenn sie als Deutsche Eigentümerin des kalifornischen Hauses wäre.

Nach deutschem Recht müsste die Antwort lauten:

a) Die Oma kann nach ihrem Belieben ihre Enkel von der Erbfolge durch Testament ausschließen

b) Da die Enkel zu den "Abkömmlingen" der Oma gehören und deren Vater (als näherer Abkömmling der Oma) vorverstorben ist, sind sie pflichtteilsberechtigt. Sie erlangen damit Geldansprüche gegen den/die testamentarischen Erben in Höhe des halben Wertes ihrer ihnen bei gesetzlicher Erbfolge zukommenden Anteile..

Coffeman444  02.04.2022, 17:11
@sergius

Ich weiß schon was du meinst, aber wir reden hier aneinander vorbei: "Enterben" bedeutet im Österreichischem Recht das Entziehen des Pflichtteils.

Also Enterben ist so ziemlich das radikalste was jemandem in der Verlassenschaft passieren kann, er erhält dann nichts mehr. 0. Der Pflichtteil wird entzogen.

Im Deutschen Recht stimmt es was du sagst, mir erschließt sich aber nicht wirklich warum ihr unter "Enterben" nur das Stellen auf den Pflichtteil versteht. Hier ist es so:

§ 769 ABGB

Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.

sergius  06.04.2022, 21:28
@Coffeman444

Sorry, aber ich wusste nicht, dass es sich um österreichisches Recht handelt; die Verwendung des Wortes Erbrechtstitel, den es im dt. Recht nicht gibt, hätte mich allerdings "hellhörig" machen sollen. Enterbung ist nach dt. Recht offenbar tatsächlich "harmloser" als nach österr. Recht; denn man kann einen gesetzlichen Erben zwar durch Testament enterben, was ihm aber, wenn er zu den berechtigten Abkömmlingen des Erblassers gehört oder dessen Ehe- oder Lebenspartner ist, gerade erst den Anspruch auf den Pflichtteil (1/2 des Wertes seines gesetzl.Erbteils in Geld) verschafft. Auch die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie von ihm enterbt wurden und wenn kein Ehe-oder Lebenspartner und keine Abkömmlinge als vorrangig Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind. Zum "Enterben" (vorletzter Satz in Ihrem Kommentar) . Enterben, das auch dadurch erfolgen kann, dass der gesetzliche Erbe im Testament keine Zuwendung erhält (es muss also nicht notwendig heißen: "Der X. wird enterbt") bedeutet, dass der Erblasser dem Enterbten keinen Anteil und keine Zuwendung aus seinem Nachlass geben will. Wenn dieser aber zu den nächsten Angehörigen zählt, soll es nicht der Willkür des Erblassers über-lassen bleiben, ihm etwas zuzuwenden. Vielmehr soll er die Hälfte des Wertes seines gesetzl. Erbteils in Geld erhalten. Wenn die strengen Voraussetzungen für die Erbunwürdigkeit vorliegen (§ 2339 ff. BGB), schließt das auch den Pflichtteil ein. Vielen Dank für die Gelegenheit zu dem kleinen Oesterreichisch - Deutschen Gedankenaustausch !

Coffeman444  07.04.2022, 21:14
@sergius

Ja - mein Erbrechtsprofessor meinte auch Deutschland wäre im Erbrecht in der liberalen Hippie-Phase stecken geblieben (selbstverständlich humorvoll gesehen) - da es in Deutschland etwa keine Grenze gibt, was die Abstammung angeht. Also selbst im 6. Parentel, um 7 Ecken könnte jemand erben... (Ur-Urgroßonkel z.B)

In Österreich ist bei den Urgroßeltern (4. Parentel) schluss - auch deren Nachkommen erben nicht, nur die Urgroßeltern selbst falls diese noch am Leben sind. Hat zur Folge, dass der Stammbaum der relevant wird, relativ überschaubar bleibt - aber natürlich sich der Staat auch einiges holen kann, wenn keiner mehr da ist.

Weil du es schreibst: Eltern haben bei euch ein Pflichtteilsrecht? Bei uns nämlich nicht - die haben da keinen Anspruch darauf, nur die Nachkommen des Erblassers und der Ehegatte

Aber ja interessant, wie sich die Rechtsbereiche da dann doch unterscheiden... ich habe so das Gefühl, dass man im Deutschen recht da ziemlich vorsichtig damit umgeht, wenn es um das Beschneiden persönlicher Rechte geht - also etwa dem Recht auf den Pflichtteil... in Österreich kann man den Pflichtteil so einfach aushöhlen.....

Angenommen jemand besitzt ein großes Haus im Wert von 2 Millionen € (Erbschaftssteuer gibt es bei uns sowieso keine) - dieser jemand hat eine Tochter, die nichts bekommen soll - also nicht einmal den Pflichtteil. Dazu braucht es allerdings einen guten Grund (man kann nicht einfach so den Pflichtteil entziehen, möglich wäre das z.B ja nur bei strafbaren Hdl. gegen den Erblasser oder ähnliches) ... also Frage: Wie schaffe ich es die Tochter völlig aus dem Nachlass zu nehmen?

Ganz einfach: Ich schenke das Haus demjenigen der mich letztlich beerben soll. Für mich selbst räume ich ein Wohnrecht ein, für ihn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot - außerdem vereinbare ich, dass ich für alle Kosten aufkomme, also im realen Leben verändert sich nichts - dafür aber im Eigentumsrecht... das Gesetz sieht hier nur einen mageren Schutz meiner Tochter vor: Ich muss diese Schenkung 2 Jahre überleben (also keine Schenkungen am Sterbebett um den Pflichtteil auszuhöhlen) - wenn die 2 Jahres-Frist um ist, hat meine Tochter keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil vom Beschenkten. Es gehört mir das Haus nicht mehr und ich habe nur noch das persönliche Wohnrecht, der neue Eigentümer muss mich dulden...

Ich sterbe 5 Jahre später, "mittellos" (mein Geld habe ich immer bar von der Bank abgehoben und zuhause deponiert, für meinen "Erben") - und die Verlassenschaft wird armutshalber abgetan, die Tochter geht leer aus. Schenkungssteuer gibt es in Österreich auch keine, also ist das ziemlich einfach umzusetzen...

Sogesehen ist der Pflichtteil.... ein ziemlich schwaches und sehr einfach umgehbares Recht..

Oh und wenn ich die 2 Jahre nicht abwarten möchte, dann mache ich einfach eine Privatstiftung und schmeiße dort mein ganzes Vermögen hinein, mit dem "Erben" als begünstigten - auch dann sieht die Tochter nichts vom Pflichtteil. Also ja - jede Norm hat hierzulande 20 Hintertüren und doppelte Böden, das Gesetz an sich ist da eher eine Richtschnur

Wicht123532  12.04.2022, 00:07

Ist das in den USA genauso geregelt wie in Deutschland?

soweit ich weiß, ist es dort anders geregelt.