Bei Todesfall die Privatinsolvenz erben?

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wenn man das erbe antritt erbt man doch auch die schulden oder nicht?

Wenn man das Erbe annimmt tritt man im in nahezu alle Rechten und Pflichten des Erblassers ein.

die anwältin vom verstorbenen hätte wohl angeblich gesagt das der erbe die erbschaft antreten kann ohne die schulden zu erben.

Es ist grundsätzlich möglich, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen, indem man eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt. Die Anwältin des Verstorbenen hat natürlich als Nachlassgläubier ein Intresse daran, das die Erbschaft angenommen wird. Für den Erben ist eine Nachlassinsovenz aber mit Risiken, Aufwand und Kosten ( z.B. für den eigenen Anwalt) verbunden.

Wenn man schon weiß, das das Erbe sowieso überschuldet ist, empfielt es sich die Erbschaft auszuschlagen. Das kosten 20€ (Bei Erbschaftswert < 0 ) beim Nachlassgericht und man hat mit der Erbschaft nichts mehr zu tun.
Da müßten schon gewichtige Gründe vorhanden sein, das nicht zu tun. Ein Beispiel wäre, wenn der Vater selbst geerbt hätte und man diese Erbschaft für den Vater ausschlagen will und noch kann. Durch eine Ausschlagung fällt die 1. Erbschaft dann gar nicht erst in die Insolvenzmasse.

Die Anwältin wird allerdings, wenn man ausschlägt leer ausgehen. Insoweit sollte man sich wenn in jeden Falle von einen anderen Anwalt beraten lassen.

Der Sohn muß allerdings u.U. für die Beerdigung als Unterhaltsverpflicheteter aufkommen.

Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis erfolgen, sonst ist die Erbschaft angenommen !!! Sicher ist man wenn man innerhalb von 6 Wochen nach dem Todestag ausschlägt. Man sollte aber nicht warten, wenn man weis, das man sowieso ausschlägt.

Schau mal hier >> http://www.alinki.com/artikel/318/

Am besten sollte sich dein Freund (und zwar innerhalb der 6Wochenfrist) bei dem Nachlassgericht genau erkundigen, WIE und WAS er zu machen hat. Wenn das ganze wirtschaftlich eng zu geht, gibt es für solche Fälle auch Rechtspfleger, die einen Beratungsgutschein ausstellen und er sich dann über einen Anwalt Hilfe holen kann.

Wenn er die Schulden wissentlich annimmt, also das Erbe bewußt antritt, obwohl er von den Schulden und sogar der Summe weiß, so wird er sich auch bezahlen müssen.

Unter Umständen ist das Ganze aber nicht so eindeutig und es geht um Güter und Verbindlichkeiten (also 'Werte' und trotzdem Schulden) und darüber sollte eine Nachlassaufstellung gegenüber dem Notar/Gericht gemacht werden (das wird in diesem Fall voraussichtlich ohnehin erforderlich).

Stichworte Insolvenz & Todesfall und Nachlassinsolvenz googlen und Rechtsbeistand erkundigen - dann seid ihr, der Betroffene auf der sicheren Seite!

LG

natürlich ist es so das dein bekannter wenn er die erbschaft annimmt er auch die schulden miterbt. erbe ausschlagen-dafür hat man 6 wochen zeit ab dem tag des bekanntwerdens vom todesfall.

Wenn man ein Erbe antritt erbt man automatisch auch die Schulden mit, wenn die Schulden höher sind als das Erbe, dann sollte man eine Verzichtserklärung unterschreiben und diese auch dem Insolvenzverwalter zusenden.

Wenn man ein Erbe annimmt, dann erbt man automatisch auch die Schulden!

Das wäre einfach....man nimmt nur die Wertsachen und die Schulden zahlt ein Anderer?