Vater verstorben, Mutter und vier Kinder sind Erben. Sollen die Kinder ihr Erbe ausschlagen?

6 Antworten

Wohnrecht hat die Mutter, ansonsten ist der Normalfall (in Österreich) dass die Mutter einen Drittel bekommt und die Kinder zusammen 2/3. Wenn die Mutter zu 50% im Grundbuch steht ist nur die zweite Hälfte das Erbe von Vater.

Respekt vor dieser heilen Familie, in der sich 4 Kinder einig sind, sich nicht wegen des Geldes in die Haare zu bekommen und nicht einen klassischen Erbstreit anzetteln.

Wenn das Verhältnis so gut ist, sollte man dennoch mal darüber nachdenken, wie sinnvoll es wäre das Erbe nicht auszuschlagen. Eure Mutter wäre finanziell entlastet und Ihr könntet in dem Haus rumsanieren. Und darüberhinaus weiss man nie was im steigenden Alter kommt. Sie könnte das Haus komplett verlieren bzw. verkaufen müssen und dann wäret Ihr alles los. 
Ich würde den Spies sogar umdrehen und die Mutter bitten, Euch das vollständig zu überschreiben und ihr dafür lebenslanges Nutzungsrecht usw einzuräumen.

Langsam:

  • Erbausschlagung ist vollständiger Verzicht des väterlichen Erbes, dass auf die in der Erbfolge Nachfolgenden überginge. Es bedarf zwingend der form- und fristgerechten Ausschlagung und wäre unwiderruflich.
  • Eine Verzicht nach dem Erbfall wirkt auch mündlich erklärt. Aussagen wie "Ich möchte Vaters Geld nicht, behalte das für dich" könnte die Geschwister oder deren Partner auf die Idee bringen, dies vom Gesamterbe der Mutter später abzuziehen.

Nach der gesetzl. Erbfolge fiele der Witwe hälftig neben den Kindern des Erblassers anteilig (also je 1/8) Nachlass zu.

Und sie darf die zur Haushaltsführung notwedige Einrichtung und Ausstattung einschl. des Familienautos als Voraus beanspruchen.

Mithin würdet ihr zu je 1/16 Miteigentümer der vermutl. hälftigen Miteigentums eures Vaters an der erwartet gemeinsamen elterlichen Immobilie, eurer Mutter bekäme die andere Hälfte und besäße dann 12/16. Dies von Todes wegen eintragen zu lassen wäre erstens kostenfrei und zweitens für die Witwe unschädlich, wenn niemand von euch auf Verkauf und damit teilungsversteigerung drängt.

An seinem Erbrecht von 1/8 am sonstigen Nachlass (außer dem Voraus) muss man ja keine Auszahlung durch Nachlassteilung stellen, man kann es einfach ruhen lassen. Der Erbanspruch an dem vom Vater ererbten verjährt erst nach 30 Jahren.


Man könnte den immer noch stellen, wenn Mutter das ererbte Geld verschleudern oder einseitig verschenken würde.

Oder ihr eben belassen, damit man keinen Elternunterhalt für ihre Pflege zahlt, wenn sie damit wie erwartet umgeht.

Fazit: Immobilienanteile eintragen lassen, sonstige Gegenstände und Geld nicht beanpruchen und abwarten.

G imager761



Ihr könntet einfach als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen sein. Und spät gehört das Haus euch Kindern dann automatisch.

Erkundigt euch beim Amtsgericht, was ihr machen müsst, um den Erbschein zu bekommen.

Ehepartner und alle Kinder zusammen jeweils zu 50%. 

Nun gibt es hier bessere Spezialisten für Erbfolgen als mich. Aber ihr müsstet gar nichts unternehmen. Ihr seid gleichberechtigt beim Tode eurer Mutter die Erben, sonst Niemand. Vorausgesetzt aber immer, es existiert auch dann kein Testament.