Kann die Enkelin das Haus zweimal erben?

5 Antworten

Die Enkelin hat gegen die Oma keine Erbansprüche solange die Mutter noch lebt! Wenn es also kein Dokument gibt, aus dem hervorgeht, dass die Oma dies bereits als vorgezogenen Pflichtteil der Mutter an die Enkelin auszahlt, war es eine Schenkung von Oma an Enkelin, die nicht in Verbindung mit dem Testament zu sehen ist. Die 30.000 € zählen somit rechtlich nicht mehr als Abzug zur Berechnung des Pflichtteils. Moralisch fragt leider niemand, wenns ums Geld geht. 

Also keinen Anspruch auf das Haus, sondern nur aus dem finanziellen Wert des Nachlasses, und hier zählt das Haus dazu, in Höhe ihres Pflichtteils. 

Mir ist nicht klar, warum die Enkelin schon irgendwas nach dem Tod der ins bekommen hat. Gab es da ein Testament? Jetzt ist es auch jeden Fall so, dass sie, wenn sie im Testament enterbt wurde, ihren Pflichtteil von dem Erbe der Mutter einfordern kann

Die Enkelin ist vor zehn Jahren zum Anwalt und wollte schon vorzeitig das Erbe der Oma - hier wurde das Haus geschätzt und sie bakam Geld. Warum auch immer aber es war so.

Als die Oma starb ging das Haus natürlich an die Mutter über die nun gestorben ist. Nun kann sie doch nicht schon wieder Geld für das Haus fordern (Pflichtteil)?

@nasonne

Noch einmal: Die Tochter ("Enkelin") ist gesetzliche Erbin und bekäme nach der gesetzlichen Erbfolge als (hier unterstellt) Einzelkind den gesamten Nachlass ihrer Mutter.

Durch Testament wurde sie zu Gunsten des Lebensgefährten enterbt und damit auf ihren dazu hälftigen Pflichtteil in Geld gestzt.

Der bemisst sich an dem Reinnachlass, also der Diferenz des Vermögens (Haus, Geld, Nachlassgegenstände) abzüglich der Verbindlichkeiten (Beerdigungskosten, Schulden) der Erblasserin.

G imager761

Es gibt keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Erbes. Deshalb kann das so wie geschildert nicht gewesen sein...

Unabhängig davon: wenn das Haus der Mutter am Todestag alleine gehört hat, so fällt es komplett in den Nachlass und für Tochter hat nun einen Pflichtteilsanspruch aus diesem wert

@SaVer79

Anspruch nicht, kann man trotzdem so halten. Ein Erbvorbezug wird beim Todesfall wieder in die Erbmasse einbezahlt, sofern die anderen Erben nicht  aus dem Nachlass bedient werden können und verteilt.

Es wäre eben wichtig den Wortlaut des Testamentes zu kennen und man müsste Wissen ob an die Enkelin nicht eher eine Schenkung gegangen ist.

Die Angaben des Fragestellers sind viel zu ungenau.

Die Enkelin fordert vor 10 Jahren das Erbe der Oma an.

Mit welchem Rechtsgrund? Ist sie testamentarisch als Erbin benannt worden, war zu dem Zeitpunkt aber minderjährig?

Nach der gesetzlichen Erfolge wäre sie nicht als Erbin berufen, wenn Kinder der Oma lebten, die der Erbfolge vorgingen;  allenfalls Pflichtteilsberechtigte, wenn ihre Mutter oder Vater als Kind der Oma vorverstorben wären.

Im Erbe steht, dass der Lebensgefährte alles erben soll und die Tochter (Enkelin) nichts erben soll.

In welchem "Erbe"? Ist hier ein Testament der "Tochter" als Mutter der Enkelin gemeint?

Ihr gehört das Haus der "Oma" als deren Tochter durch Erbfolge und das kann sie natürlich ihrem Lebensgefährten vererben.

In dem Fall hätte die "Enkelin" daren für den Fall, dass ihr tatsächliches Erbe am Nachlass ihrer Mutter ohne das dem LG verebte Haus weniger wäre als der dazu hälftige Nachlasswert mit Hauswert einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Geld.

Das Haus gehört per Testament dem LG zum Alleineigentum.

G im ager761

Vielleicht wurde auch vereinbart, dass die Mutter und die Enkelin jeweils die Hälfte des Erbes der Oma bekommt. Die Mutter hat einen Kredit aufgenommen und die Tochter ausgezahlt.

Im Testament der Mutter steht, dass das Haus der Lebensgefährte Erben soll.

Dann benötigst du diese Vereinbarung, da die Zahlung dieses Geldes vorm Tod der Oma war. Das Haus erhält der Lebensgefährte, er muss mit dem Testament die Grundbuchberichtigung beantragen.  Es stellt sich nur die Frage, ob die 30.000 bei der Berechnung des Pflichteils abgezogen werden können. Also wieviel Geld der Lebensgefährte der Tochter noch auszahlen muss. 

Man kann seine Kinder nicht enterben, lediglich auf den Pflichtteil setzen.

Die Enkelin kann sehr wohl das Erbe ihrer Mutter antreten.

Ist eine Frage der Reihenfolge der Todesfälle und dem Wortlaut des Testaments.

Das Haus hat der Oma gehört - hier hat die Enkelin schon Geld erhalten für das Haus. Dann starb die Oma und die jetzt Verstorbene erbte das Haus. Die Enkelin kann doch da nicht schon wider das Haus erben, wenn sie schon mal geld bekommen hat oder?

@nasonne

Die Enkelin hat von ihrer Oma ein Erbe 30 000.- bekommen. 

Jetzt beerbt sie ihre Mutter.