Erbschaft / Erbe: Müssen Möbel / Inventar / Hausrat in geerbter Wohnung unter Geschwister aufgeteilt

5 Antworten

und was erben Deine Geschwister? Sien die vorher schon vom Vater bedacht worden? Normalerweise erben alle Kinder zu gleichen Teilen, es sei denn, ein Kind ist wegen groben Undanks ausgeschlosse worden. Festes Inventar sind Fenster Türen, Einbauschränke-, Badewanne, Waschbecken etc.

Alle Geschwister haben bereits vor über 10 Jahren auf den Pflichtanteil verzichtet, da jeder bereits mit je einem Grundstück bedacht wurde.

Wenn ich nun das Haus meines Vaters erbe, haben trotzdem alle Geschwister ein Anrecht auf bewegliche Gegenstände (wie Fernseher, Laptop, Figuren etc)?

Auf festes Inventar haben die Geschwister keinen Anspruch?

Ist eine Hobelbank ein festes Inventar?

@andi0306

andi0306 wenn die Geschwister vor über 10 Jahren auf Ihren Pflichtteil verzichtet haben, das deren Erbanspruch je mit einem Grundstück abgegolten wurde, dann erben diese als Schlusserbe nichts mehr, auch kein Inventar?

Reanne Kinder erben nach gesetzlicher Regelung zu gleichen Teilen. Hier wurde ein Berliner Testament erstellt, dass eine andere Regelung gestattet. Was jedoch nicht sein kann, dass 1 Kind alles erbt, denn die restlichen Kinder haben einen Pflichtteilanspruch.

@Hammerhart

@hammerhart: würde dies dann bedeuten, obwohl ich in dem haus von meinem vater wohne, können sich alle anderen geschwister nach herzenslust aus der wohnung meines vaters (welche ich geerbt habe) beliebige sachen nehmen, welche diese wollen oder trifft dies nur auf bewegliche sachen zu?

ich wäre der meinung, wenn man die wohnung erbt, dass dann auch alles andere Inventar / Sachen auch mit zur Wohnung gehören oder darf hier alles nach herzenslust geplündert werden?

Eine Berliner Testament kann es nur zwischen Ehepartnern nicht aber zwischen einem Elternteil und einem Kind geben.

Teil eines Grundstücks sind die Gebäude und alles was sonst fest damit verbunden ist, sprich nicht zerstörungsfrei entfernt werden kann. Möbel gehören nicht zum Haus, genauer gesagt Grundstück, bei der Einbauküche ist es grenzwertig.

Die Frage ist aber nicht nur, was grundsätzlich Teil eines Grundstücks ist, sondern was der Erblasser gemeint hat.

Darf ich den Zutritt verweigern?

Ja, sie müssen aber Auskunft erteilen und die Gegenstände ggf. herausrücken. Ob das so sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Im Berliner Testament steht, dass ich das Haus erben soll.

Die Frage ist, ob eine wertmäßige Ausgleichung erfolgen soll. Sprich ob es sich um eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis handelt.

deine Geschwister haben ein Anrecht auf ihr Pflichtteil, wenn es notarisch festgelegt worden ist, das ihr, ihr Erbanteil vorweg bedacht worden ist, haben sie keinerlei weitere Ansprüche zu stellen, ansonsten kannst du genauere auskunft vom notar erhalten, nur den muß du selbst bez. Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein

Sowas erklärt dir der Testamentsvollstrecker.