Entschuldigung vom Arzt

9 Antworten

Der Arzt meint mit "Attest" wahrscheinlich was anderes als die Schule!

Die Schule will einfach so eine vorgedruckte Entschuldigung vom Arzt.

Wenn der Arzt ein Attest ausstellt, muss er da einen richtigen Befund schreiben, der dann auch kostenpflichtig für Dich wäre!

Dein Arzt hat Recht. Er ist nicht verpflichtet, ein solches Attest auszustellen, und die Schule ist nicht berechtigt, dieses zu verlangen.

Gemäß der gültigen Schulordnungen (kannst du im Internet abrufen) dürfen Schulen erst ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen, d.h. vorher nicht. Wenn jedoch ein Schüler regelmäßig wg. Krankheit fehlt, kann die Schule nach Vorankündigung Atteste bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Im übrigen sind SCHulatteste keine Kassenleistung und müssen von den Schülern elbst bezahlt werden. Die Kosten betragen nach der GOÄ 5,36 €.

Wenn die Schule dieses Attest verlangt, besuchst du entweder die Oberstufe, wo es bei uns im Ort üblich ist, Atteste an Klausurentagen zu verlangen oder du hast eine entsprechende "Vorgeschichte", so dass dir nicht mehr geglaubt wird. In beiden Fällen kann die Schulleitung ein Attest einfordern. Der Arzt soll doch nur bestätigen, dass du da warst.

paulklaus  28.10.2008, 16:24

Alinchen und Kirsche 69 haben Recht !

Wahrscheinlich reden hier einige aneinander vorbei !

Im Falle einer versäumten Klausur ist die Schule sehr wohl berechtigt, eine BESCHEINIGUNG vom Arzt zu verlangen !!!

Eine DIAGNOSE muss auf einer Bescheinigung - auch bei Krankheit von Lehrern - NIE (!!!) vermerkt sein !

paulklaus

die schule ist kein arbeitgeber. sie kann für jede krankheitsbedingte fehlstunde, erst recht bei klausuren, einen nachweis verlangen. sprich mit deinem arzt und erläutere ihm die schulregeln. glaubt er es nicht, kann er im schulsekretariat nachfragen!

Eventuell verwechselt der Artzt irgentwas. Sollte der Artzt wirklich eine Diagnose gestellt haben (also solltest du nicht simuliert haben), muss er dir ein Artest (vll. ist das was anderes für die Schule) mitgeben. (Er ist verpflichtet!)

Isartaucher  28.10.2008, 13:25

Nein, ist er nicht. Über Krankschreibungen entscheidet der Arzt, wen sie nicht erforderlich ist, braucht er keine auszustellen.