Attest für das Zuspätkommen (Schule)
Hallo, ich bin Schülersprecher eines Kollegs (Gymnasium des 2. Bildungsweges) in Bayern. Da ich bei manchen Fragen von Schülern nicht weiter komme bzw. weder im Internet noch in der GSO etwas genaues dazu finde, habe ich mich entschlossen es mal hier zu probieren.
Ein Schüler mit Attestpflicht (ärztliches Attest ab den 1. Fehltag) verschläft und kommt deswegen ca. eine Stunde zu spät in die Schule. Nun verlangt die Lehrkraft auch für diese fehlende Stunde ein Attest. Da man sich natürlich nicht für das Verschlafen ein Attest holen kann verlangt die Lehrkraft, dass der Schüler beim Arzt lügt um eins zu bekommen. Nun meine Fragen dazu: 1. Darf die Lehrkraft für einzelne Stunden ein Attest verlangen? 2. Kann man für die Aufforderung zur "Erschleichung" eines Attests gegen die Lehrkraft vorgehen?
6 Antworten
Ein Attest, wäre vollkommen unsinnig, schließlich ist dieses ein Beleg dafür dass der Schüler krank ist/war, was hier eindeutig nicht der Fall war, er ist ja später noch zum Unterricht erschienen.
Für eine selbstverschuldete Fehlstunde gibt es kein Attest, sie ist ganz einfach eine unentschuldigte Fehlstunde, wegen der Niemand großartige Konsequenzen zu erwarten hat.
Die Aufforderung des Lehrers ist unsinnig und falsch und du kannst dieses Verhalten natürlich dem Vorgesetzten des Lehrers (also Direktor oder Co-Direktor) melden, ob das Sinn macht ist eine andere Frage.
Also Du scheinst da ja nen echten Problemfall an der Hand zu haben.
Im Übrigen kann dieser "Problemfall" der besagten Lehrerin mal den Hintern küssen!
Sie MUSS nicht auf einen Attest bestehen und er MUSS auch keinen beibringen.
Aber so wie sie das gerade macht, entscheidet sie sich eben gerade NICHT, die Fehlzeit als unentschuldigt einzutragen sondern gibt Deinem "Problemfall" die Möglichkeit, die Entschuldigung nachzureichen, obwohl sie eigentlich weiss, dass sie UNENTSCHULDIGT eintragen müsste.
Sie wendet damit Schaden von Deinem Problemfall ab! Bzw. gibt ihm die Möglichkeit dazu. Wenn er seine Schullaufbahn tatsächlich noch schaffen sollte und nicht vorzeitig wegen zu vielen Fehlzeiten rausfliegt, hat er das genau DIESER Lehrerin zu verdanken!
das kann sie nicht machen aber sie kann wenn das wirklich häufig passiert einen fehltag eintragen geh am besten zum vertrauenslehrer/klassenlehrer oder zum lehrer der das gesagt hat
nein, ich würde dem schüler raten (oder geh am besten mit ihm), zum vertrauenslehrer oder direktor zu gehen und ihm zu sagen, was die lehrerin verlangt. es kann doch nicht sein, dass manche menschen so verquer sind, dass sie einem abverlangen, zu lügen. einzelne stunden kann man mit "verschlafen" oder "ich war beim arzt" entschuldigen (beim arzt aber dann mit ärztlichem attest). eine schriftliche entschuldigung der eltern reicht in diesem fall aber vollkommen und wenn das die lehrerin nicht einsehen will, muss eben der direktor eingeschaltet werden. finde einen attest ab dem 1. fehltag schon hart, bei uns war es immer ab dem 3., vorher reichte eine entschuldigung der eltern. das ist in diesem fall aber einfach nur die engstirnigkeit und blödheit der lehrerin (sorry, aber nichts anderes ist es).
Nein, kein Attest für eine verschlafene Stunde - was fürn Lehrer ist das denn? Du als Schülersprecher hast natürlich die Pflicht, Dich dadrum zu kümmern: 1. Gespräch mit der Lehrkraft. Je nach dem, wie das läuft, 2. Gespräch mit Direktor mit der Bitte um Klärung und wie so etwas in der Zukunft behandelt werden soll.