Schulgesetz, Berufskolleg, ärztliches Attest Pflicht ...kan das ein Lehrer nach Belieben verlangen?

6 Antworten

Schau mal in deiner Schulordnung nach, da steht das drin. Und ja, er darf das, auch wenn das Berufskolleg nicht mehr zur Schulpflicht gehört. Du gehst mit dem Besuch dieser Schule auch Verpflichtungen ein, sei froh, wenn es nur eine Attestpflicht ist und nicht gleich ein Verweis von der Schule.

Wenn du dich an diese Regeln nicht halten willst, ist die Schule die letzte die böse ist, wenn du dich abmeldest.

Formale Regelungen hierzu treffen § 22 Schulordnung für öffentliche Grundschulen und § 37 Übergreifende Schulordnung:

§ 22 Schulordnung für öffentliche Grundschulen:
(1) Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen auf Grund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fehlen die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
(2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.

§ 37 übergreifende Schulordnung:
(1) Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines minderjährigen Schülers sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
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Krankheit & Schule - praktische Folgen:

Was tun – Entschuldigungspflicht?

Wer krank ist, muß sich entschuldigen und zwar nach den Normen unter Angabe des Grundes. Zumindest die Angabe des genauen Grundes ist nach meiner Auffassung unzulässig, da dies in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers eingreift. Auch im Arbeitsverhältnis erfährt der Arbeitgeber nur, daß jemand krank ist und wie lange dies voraussichtlich ist, nicht aber den konkreten Grund, d.h. die Krankheit (den Durchschlag des „gelben Scheins“, auf dem der Grund benannt ist, erhält nur die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber). Eine Ausnahme wäre allenfalls denkbar, wenn der Schüler gefährliche Krankheiten hat, die möglicherweise gar meldepflichtig sind.
Ansonsten wird es ausreichen, beispielsweise wie folgt zu formulieren: „Der Schüler xy ist bis voraussichtlich… krank. Mit freundlichen Grüßen“

Wer schreibt die Entschuldigung?

Schüler unter 18 Jahren werden nach wie vor ihre Eltern bemühen müssen.

Muß der Schüler zum Arzt?

Grundsätzlich Nein.
Nur "in besonderen Fällen" benötigt er ein ärztliches Attest und nur "ausnahmsweise" ein schulärztliches Attest.
Von sich aus muß zuvor aber niemand zum Arzt und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das im Ermessen stehende Verlangen der Schule gerechtfertigt ist (bspw. wer einen Gips hat, hat bekanntermaßen einen Gips. Das noch vom Arzt bestätigt zu verlangen wäre nach meiner Auffassung Schikane).

Bis wann muß man sich entschuldigen?

Für die weiterführenden Schulen gilt, daß sich die Schüler unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern entschuldigen müssen.
Für die Grundschulen wurde die Pflicht zur Entschuldigung nunmehr sogar auf den Zeitpunkt vor Unterrichtsbeginn (!) vorverlegt.

Wie muß man sich entschuldigen?

Wie in anderen Bundesländern, so sollte auch in Rheinland-Pfalz das gesamte Spektrum kommunikativer Möglichkeiten nutzbar sein: Mündlich, fernmündlich (Telefon), elektronisch (E-Mail) oder schriftlich (Brief), also im Ergebnis alle derzeit denkbaren Möglichkeiten. Vorsorglich sollte man dies aber bei der betreffenden Schule abgleichen, damit es nicht zu unnötigem Ärger kommt.
Zu beachten ist allerdings, daß spätestens binnen drei Tagen eine schriftliche Mitteilung nachzureichen ist, um den Adressaten genauer zu identifizieren.

mijagi-sama -

das gilt in Rheinland-Pfalz. In den anderen Bundesländern können die Regelungen etwas anders sein.

genki de

Wie sieht das aus wenn man an einem Tag fehlt,an dem Zeugnisse verteilt werden,braucht man da ein Attest oder nicht?

Ja dürfen sie, vor allem wenn sie dir nicht glauben dass du wirklich krank warst.

Normalerweise passiert sowas, wenn man zu häufig in der Schule fehlt oder eben wenn man über einen "längeren" Zeitraum krank ist... manche Schulen verlangen es ab dem ersten Fehltag.

natürlich darf er das verlangen. Man kann auch später im Job nicht so einfach fehlen. Auch hier kann der Arbeitgeber schon ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen.

Wenn Du nicht volljährig bist müssen Dich Deine Eltern schriftlich entschuldigen, ansonsten kann der Lehrer ein Attest verlangen wenn er denkt das wäre nötig.

Eventuell hat er ein "Auge auf Dich".

Schulgesetze kannst Du selbst googeln. Ja nach Bundesland ist das unterschiedlich geregelt.

Generell gilt das Schulgesetz des Bundeslandes. Dort wird auch geregelt, wie Entschuldigungen vorgelegt werden müssen.

Die Schulordnung (Eltern, Schüler, Lehrer stimmen gemeinsam ab!) regelt dann intern für eure Schule, wie das aussehen soll.

Dort kann dann generell beim Fehlen während einer angekündigten Arbeit ein ärztliches Attest verlangt werden.

Bei wiederholtem Fehlen oder chronischen Erkrankungen ist es sogar möglich, dich zu einem Amtsarzt zu schicken!