Ende Spielstraße und Vorfahrt achten gegenüber?

6 Antworten

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...Deine Mutter hat recht, Du kommst aus der Spielstraße, quasi wie aus einer Einfahrt und bist damit der Letzte, der fahren darf. Es sei denn, Dein Gegenüber kommt auch aus einer Spielstraße, dann muß er als Linksabbieger selbstverständlich warten. Aber nach Deiner Fragestellung scheint das eine ganz normale Straße zu sein...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn beide aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, muss der Linksabbieger den Vorrang des Gegenüber beachten.

Wenn der andere nicht aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, musst Du dessen Vorfahrt beachten.

Spielstraße gibt's nicht mehr, das ist "verkehrsberuhigte Zone". Wer da ausfahren will, mus allem anderen Verkehr Vorfahrt gewähren.

Der von Gegenüber sollte das Schild "Verkehrsberuhigte Zone" auch sehen und weiss somit, dass er nur der Vorfahrtsstraße gegenüber Vorragng gewähren muss.

Ich habe sowas aber noch niemals gesehen - eine Verkehrsberuhigte Zone endet immer deutlich vor der Kreuzung.

...die endet oft direkt an der Kreuzung und mit einem abgesenkten Bordstein wird dann zusätzlich signalisiert "Vorfahrt beachten". Dann ist selbst der Linksabbieger von gegenüber eher dran...

@HerbieSig

ah, ok - habe ich da, wo ich fahre, noch nicht gesehen. Werd' mal die Augen offen halten, wenn ich mal wieder in einer anderen Stadt bin.

... aber genau deshalb wird ja die Spielstraße rechtzeitig vor der Einmündung beendet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

...die endet oft direkt an der Kreuzung und mit einem abgesenkten Bordstein wird dann zusätzlich signalisiert "Vorfahrt beachten". Dann ist selbst der Linksabbieger von gegenüber eher dran...

@HerbieSig

.... dann müssen die Bautrupps bei uns mal ran und son Ding fertigen.

Hier im Innenstadtbereich ist nirgends eine Absenkung.

@Eichbaum1963

.... meine Firma befindet sich direkt an der Schnittstelle und was ich sehe, sehe ich, und da sehe ich keinen Bordstein und auch keine Absenkung.

@Eichbaum1963

Ein Vorfahrtsberechtigter, der davon ausgehen muss, dass sein Vorfahrtsrecht von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht erkannt wird, ist zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet; er muss damit rechnen, dass sein Vorfahrtsrecht missachtet wird und muss seine Fahrweise darauf einstellen (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 308;

Der dir Gegenüberkommende hat als Linksabbieger deine Vorfahrt zu achten - ja.

...es sei denn, die verkehrsberuhigte Zone endet direkt an der Kreuzung und das wird mit einem abgesenkten Bordstein noch zusätzlich markiert. Dann ist selbst der Linksabbieger gegenüber noch vor Dir dran...