Ab wann gilt eine Vorfahrt als "genommen"?

17 Antworten

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Dazu aus der StVO:

§ 8 Vorfahrt (...)
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.

Also: Die Vorfahrt ist "genommen", wenn derjenige, der die Vorfahrt hat, gefährdet oder wesentlich behindert wird.

Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine konkrete Gefahr besteht und es dem Zufall zu verdanken ist, dass es nicht zu einem Unfall kommt.

Eine wesentliche Behinderung liegt dann vor, wenn der Behinderte mehr als nur vom Gas gehen oder maßvoll bremsen muss. Dazu aus dem Tenor eines Urteils des OLG München vom 16.09.2005:

Eine Vorfahrtsverletzung ist nach § 8 II 2 StVO gegeben, wenn der Berechtigte „gefährdet” oder „wesentlich behindert” wird. Ein maßvolles Bremsen oder Ausweichen ist einem Vorfahrtsberechtigten bei den heute gegebenen Verkehrsverhältnissen jederzeit zumutbar.

Muss also der Vorfahrtberechtigte höchstens maßvoll bremsen, um einen Unfall zu vermeiden, dann liegt keine wesentliche Behinderung und somit keine Vorfahrtsverletzung vor.

Sobald du für jemanden auf die Bremse treten oder ausweichen musst, der eigentlich keine Vorfahrt hat gilt dieses als "genommen". Also immer in dem Moment in dem er dich behindert. Dabei spielt es keine Rolle ob es zu einem Unfall kommt oder nicht.

Deiner Beschreibung nach sind es 2 dinge: 1. Hofeinfahrt der das herauskommt MU? die Vorfahrt achten. Seitenstraße: wenn die Straßen gleichberechtigt sind hat rechts vor links Vorfahrt, sonst ist es duch Schilder geregelt. Bei Zone 30 gilt immer rechts vor links!

Kreuzungsbereiche werden änlich geregelt: entweder durch Schilder , oder rechts vor links, Kreuzungen mit Kreisel: Kreisel hat immer Vorfahrt: hineien ohne Blinker heraus mit Blinker!

Super Antwort, nur leider zu einer anderen Frage.

Der aus der Hofeinfahrt kommt hat Dir die Vorfahrt genommen.

Das ist wohl ne Grauzone und nicht wirklich eindeutig geklärt. Während meiner LKW-FS-Ausbildung kam dieses Thema auf weil es sich da oft nicht verhindern lässt zu Behindern.

Der Fahrlehrer meinte dass man erst gegen die Vorfahrt eines Anderen verstösst wenn Dieser bremsen oder sonstwie reagieren muss während man seine Spur passiert. Biegt man also in eine vorfahrtberechtigte Strasse dürfen vorfahrtberechtigte Fahrzeuge erst zum Reagieren gezwungen sein wenn man im vollen Umfang auf dieser Strasse ist.

Zu Deiner Frage: Wenn du ohne Verzögerung weiterfahren kannst kann von genommener Vorfahrt keine Rede sein. Musst Du vom Gas gehen oder gar bremsen macht es einen Unterschied ob Du es musst während der einbiegt oder nachdem er eingebogen ist.

Nebenher gibt es dann noch einige Streitfälle ob oder doch nicht und Jeder sieht es etwas anders. Es müsste jeder Fall für sich selbst entschieden werden, aus Sicht Beider.