Eltern schmeißen mich mit 18 raus
Hallo, mir ist bewusst, dass es ähnliche Fragen schon gibt, aber bei mir erschwert sich die Lage doch noch zusätzlich. Bin 17 Jahre alt und meine Eltern haben mir versichert, dass sie mich mit 18 rausschmeißen. Da ich aber noch auf meinem Bildungsweg bin, weil ich Studieren möchte und dieses Jahr mein Fachabitur mache, steht es mir laut §1601, §1606 und §1603 im BGB zu, dass ich Unterhalt, sprich Geld für Wohnung und essen usw, von meinen eltern verlangen darf.
Nun zum Problem:
Meine Eltern versicherten mir, dass sie keinen cent zahlen werden, da ich ja arbeiten KÖNNTE wenn ich mein studium nicht mache und sie sehen es nicht ein für mich zu zahlen wo ich doch selbst mein geld verdienen kann.
Als ich meinen Eltern die Paragraphen gezeigt hab, haben sie nur gelächelt und gesagt dass sie gute anwälte haben (sie haben ziemlich viel geld), und dass sie den fall gewinnen werden.
Nun zu frage:
bin ich in gefahr was existenz angeht? kann ein guter anwalt auf seiten meiner eltern verhindern dass sie mir unterhalt zahlen müssen wenn sie mich rausschmeißen?
14 Antworten
Egal wie gut Anwälte sind, keiner kann einen Richter davon überzeugen, einen Paragraphen sozusagen "außer Kraft zu setzen". Außerdem wird ja sowieso in Deutschland die Bildung ganz oben auf die Prioritätenliste gesetzt ;).
Meines Erachtens brauchst du dir keine Sorgen zu machen.Deine Eltern müssen sich um dich Sorgen, bis du 25 Jahre alt bist, so meine ich das mal gehört zu haben.
Liebe Grüße
Sam ^^
bis du 25 Jahre alt bist
Nö - nur bis zum Ende der ersten Ausbildung.
danke:)
danke:)
das deine Eltern dich mit Punkt 18 rausschmeißen ist nicht so ohne weitere Konsequenzen möglich. Sie sind solange unterhaltspflichtig wie du deine 1. Ausbildung noch nicht beendet hast... also Lehre oder Bachelor-Studium wäre egal da beides 3 Jahre dauert. So lange müsstest du den vollen Unterhalt bekommen... nach Sätzen so in etwa 650€ im Monat - abzüglich des Kindergeldes von 184€ was dir ausgezahlt werden müsste.
Zudem kannst du wenn du arbeitslos bist, Student bist, Auszubildender einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen um bei einem Anwalt deiner Wahl hilfe zu bekommen. Sollte es zu einem prozess kommen gibt es auch Prozesskostenhilfe... also ganz so ausweglos ist es nicht.
Prinzipiell dürfte es für deine Eltern nicht so einfac sein sich davor zu drücken. Sie können dic zwar an deinem 18. Geburtstag vor die Tür setzen aber das wird auch konsequenzen haben.
ja wenn du einen Beratungshilfeschein für dein Anliegen geholt hast wo auch der Verwendugnszweck drauf steht - also dein problem - dann gehst du zum Anwalt der das auch unterstützt (gibt welche die lehnen Beratungshilfe ab, kläre das vorher). Dann vertritt dich der Anwalt für dich kostenlos. Höchstens 15 Euro kann er dir als Selbstbeteiligung abnehmen aber das sei zu verkraften.
Geht es dann vor Gericht wird dir der prozess auc bezahlt - allerdings nur wenn du gewinnst. Falls du verlierst (glaube ich jetzt mal nicht anhand deiner Beschreibung) müsstest du alles bezahlen auch die Anwaltskosten vom Gegner also deinen Eltern.
okey danke hast mir sehr geholfen werde mich da mal informieren :)
Deine Eltern müssten sogar deinen Anwalt bezahlen sofern du dir einen nimmst. Mach dir also keine Sorgen.
wie kann ich das in die wege leiten?
Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung für Dich zuständig - egal, was sie sagen.
Wenn Du vor die Tür gesetzt wirst, kannst Du Dich ans Jugendamt und ans Jobcenter wenden.
das hab ich noch vergessen... du kannst (jetzt schon) zum Jugendamt gehen damit die Situation garnicht erst entsteht.
was können die tun?
Wenn Deine Eltern Dich an deinem 18. Geburtstag vor die Tür setzen sind sie Dir weiterhin unterhaltspflichtig
- bis zu deinem Schulabschluss
- während deiner ersten Ausbildung/ Studium
- in einer kurzen Übergangszeit (max. vier Monate) zwischen Schulabschluss und Beginn Deiner Ausbildung...
Inklusive Kindergeld läge Dein "Bedarf" dann bei insgesamt 670 Euro für alle Deine Ausgaben (Verpflegung, Kleidung, Miete, Strom, Telefon etc...), ggf. könntest Du zusätzlich einen "ausbildungsbdingten Freibetrag" von 90 Euro geltend machen (abhängig vom Bundesland).
Solltest Du nach Beendigung der Schule keine Ausbildung aufnehmen (innerhalb vier Monate), sondern erstmal arbeiten wollen ..., hättest Du in dieser Zeit keinen Unterhaltsanspruch.
wird mir der anwalt dann vom staat gezahlt?
danke :)