Eltern schmeißen mich mit 18 raus

14 Antworten

Egal wie gut Anwälte sind, keiner kann einen Richter davon überzeugen, einen Paragraphen sozusagen "außer Kraft zu setzen". Außerdem wird ja sowieso in Deutschland die Bildung ganz oben auf die Prioritätenliste gesetzt ;).

Meines Erachtens brauchst du dir keine Sorgen zu machen.Deine Eltern müssen sich um dich Sorgen, bis du 25 Jahre alt bist, so meine ich das mal gehört zu haben.

Liebe Grüße

Sam ^^

beangato  24.01.2015, 19:03
bis du 25 Jahre alt bist

Nö - nur bis zum Ende der ersten Ausbildung.

pvmrathalos 
Fragesteller
 24.01.2015, 19:09

danke:)

pvmrathalos 
Fragesteller
 24.01.2015, 19:09

danke:)

das deine Eltern dich mit Punkt 18 rausschmeißen ist nicht so ohne weitere Konsequenzen möglich. Sie sind solange unterhaltspflichtig wie du deine 1. Ausbildung noch nicht beendet hast... also Lehre oder Bachelor-Studium wäre egal da beides 3 Jahre dauert. So lange müsstest du den vollen Unterhalt bekommen... nach Sätzen so in etwa 650€ im Monat - abzüglich des Kindergeldes von 184€ was dir ausgezahlt werden müsste.

Zudem kannst du wenn du arbeitslos bist, Student bist, Auszubildender einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen um bei einem Anwalt deiner Wahl hilfe zu bekommen. Sollte es zu einem prozess kommen gibt es auch Prozesskostenhilfe... also ganz so ausweglos ist es nicht.

Prinzipiell dürfte es für deine Eltern nicht so einfac sein sich davor zu drücken. Sie können dic zwar an deinem 18. Geburtstag vor die Tür setzen aber das wird auch konsequenzen haben.

pvmrathalos 
Fragesteller
 24.01.2015, 19:04

wird mir der anwalt dann vom staat gezahlt?

danke :)

Powermax1990  24.01.2015, 19:05
@pvmrathalos

ja wenn du einen Beratungshilfeschein für dein Anliegen geholt hast wo auch der Verwendugnszweck drauf steht - also dein problem - dann gehst du zum Anwalt der das auch unterstützt (gibt welche die lehnen Beratungshilfe ab, kläre das vorher). Dann vertritt dich der Anwalt für dich kostenlos. Höchstens 15 Euro kann er dir als Selbstbeteiligung abnehmen aber das sei zu verkraften.

Geht es dann vor Gericht wird dir der prozess auc bezahlt - allerdings nur wenn du gewinnst. Falls du verlierst (glaube ich jetzt mal nicht anhand deiner Beschreibung) müsstest du alles bezahlen auch die Anwaltskosten vom Gegner also deinen Eltern.

pvmrathalos 
Fragesteller
 24.01.2015, 19:15
@Powermax1990

okey danke hast mir sehr geholfen werde mich da mal informieren :)

Deine Eltern müssten sogar deinen Anwalt bezahlen sofern du dir einen nimmst. Mach dir also keine Sorgen.

pvmrathalos 
Fragesteller
 24.01.2015, 19:10

wie kann ich das in die wege leiten?

Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung für Dich zuständig - egal, was sie sagen.

Wenn Du vor die Tür gesetzt wirst, kannst Du Dich ans Jugendamt und ans Jobcenter wenden.

Wenn Deine Eltern Dich an deinem 18. Geburtstag vor die Tür setzen sind sie Dir weiterhin unterhaltspflichtig

  • bis zu deinem Schulabschluss
  • während deiner ersten Ausbildung/ Studium
  • in einer kurzen Übergangszeit (max. vier Monate) zwischen Schulabschluss und Beginn Deiner Ausbildung...

Inklusive Kindergeld läge Dein "Bedarf" dann bei insgesamt 670 Euro für alle Deine Ausgaben (Verpflegung, Kleidung, Miete, Strom, Telefon etc...), ggf. könntest Du zusätzlich einen "ausbildungsbdingten Freibetrag" von 90 Euro geltend machen (abhängig vom Bundesland).

Solltest Du nach Beendigung der Schule keine Ausbildung aufnehmen (innerhalb vier Monate), sondern erstmal arbeiten wollen ..., hättest Du in dieser Zeit keinen Unterhaltsanspruch.