Unterhaltspflicht der Eltern nach Abi auf 2. Bildungsweg?

4 Antworten

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Wie Menuett hier richtig festgestellt hat gilt hier nicht die Altergrenze von 25 Jahren- durch die häufigen Schulabbrüche dürfte der Unnterhaltsanspruch tendenziell aber dennoch eher verwirkt sein- wobei die Rechtsprechung da nicht ganz eindeutig ist.

Nein.

Einmal wechseln ist unschädlich für den Unterhalt.

Aber mehrfach - das müssen die Eltern nicht mitmachen. Da ist der Unterhalt dann verwirkt.

Du bist über 25 Jahre alt, damit sind deine Eltern aus ihren Verpflichtungen raus.

Genau so ist es.

Es gibt im Unterhaltsrecht keine Grenze von 25 Jahren.

Dass hier kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss, hat nichts mit dem Alter zu tun.

Kindergeld gibt es nur bis 25.

@Menuett

tatsache- bis gerade eben wäre ich auch von 25 Jahren ausgegangen, da diese Altersgrenze sowohl im Sozialrecht als auch im Bundeskindergeldgesetz angewendet wird. Mal wieder was gelernt...

Deine Eltern müssen nichts mehr zahlen. Du kannst nebenbei arbeiten gehen.