Unterhaltspflicht der Eltern nach Abi auf 2. Bildungsweg?
Hallo, ich bin 27 Jahre alt, habe mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg gemacht und jetzt begonnen Kulturwissenschaften zu studieren. Für das Abi habe ich elternunabhängiges Bafög bekommen. Das Abi im Gymnasium habe ich nicht machen können, weil ich zu der Zeit geschwänzt habe. Danach habe ich mehrere Schulen ausprobiert, aber leider immer wieder abgebrochen. Zwischendurch habe ich immer wieder gejobbt. Ich kann total nachvollziehen, dass die Geduld meiner Eltern erschöpft ist, zumal sie mich in der Vergangenheit bei allem und auch finanziell immer unterstützt haben. Meine Frage ist nun, sind meine Eltern verpflichtet mir für mein jetziges Studium Unterhalt zu zahlen, obgleich ich vorher alles abgebrochen und mich geweigert habe, eine Lehrausbildung zu machen? Vielen Dank für eure Mühe.
4 Antworten
Wie Menuett hier richtig festgestellt hat gilt hier nicht die Altergrenze von 25 Jahren- durch die häufigen Schulabbrüche dürfte der Unnterhaltsanspruch tendenziell aber dennoch eher verwirkt sein- wobei die Rechtsprechung da nicht ganz eindeutig ist.
Nein.
Einmal wechseln ist unschädlich für den Unterhalt.
Aber mehrfach - das müssen die Eltern nicht mitmachen. Da ist der Unterhalt dann verwirkt.
Du bist über 25 Jahre alt, damit sind deine Eltern aus ihren Verpflichtungen raus.
Genau so ist es.
tatsache- bis gerade eben wäre ich auch von 25 Jahren ausgegangen, da diese Altersgrenze sowohl im Sozialrecht als auch im Bundeskindergeldgesetz angewendet wird. Mal wieder was gelernt...
Deine Eltern müssen nichts mehr zahlen. Du kannst nebenbei arbeiten gehen.
Es gibt im Unterhaltsrecht keine Grenze von 25 Jahren.
Dass hier kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss, hat nichts mit dem Alter zu tun.
Kindergeld gibt es nur bis 25.