Muss mein Vater mir noch Unterhalt zahlen während der Ausbildung?

8 Antworten

Bis zu deinem 18. Geburtstag hätte deine Mutter den Unterhalt von deinem Vater für dich einfordern müssen.

Wenn sie es nicht getan hat oder der Vater nachweislich zu wenig verdient hat (...), kannst du nachträglich für zurückliegende Zeiten nichts mehr von ihm fordern.

Nun, da du volljährig bist, musst du den Unterhalt vom Vater selbst einfordern - vorausgesetzt, dir steht noch Unterhalt von den Eltern zu (jetzt wären beide Elternteile barunterhaltspflichtig für dich).

Ob dir noch Unterhalt zusteht, ist abhängig von der Höhe deines eigenen Azubi-Einkommens, denn dieses wird (wie auch das Kindergeld) auf deinen "Bedarf" angerechnet.

Der Bedarf ist der Betrag, der dir für alle deine Lebenshaltungskosten (Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, Freizeit...) zur Verfügung stehen muss.

Die Höhe des Bedarfs hängt davon ab, ob du noch bei der Mutter wohnst oder nicht mehr.

  • Wohnst du noch bei der Mutter, so errechnet sich dein Bedarf am Einkommen beider Eltern zusammen und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle"...
  • Kannst du nicht mehr bei der Mutter wohnen, so stünden dir insgesamt 735 Euro zu.

Wenn Du alleine wohnst, stehen Dir  735€ inklusive Kindergeld abzüglich Azubinettogehalt zu.

90€ Deines Gehaltes dürfen nicht in Anrechnung gebracht werden.

Die Differenz müssen Mutter und Vater tragen, nach Gehaltshöhe gequotelt.

Weshalb hat er keinen Unterhalt gezahlt?


Er und seine Mutter sind während einer Ausbildung Unterhaltspflichtig. Aber dein verdienst wird Voll abgerechnet und das Kindergeld. Du kannst aber 90 euro Freibetrag abziehen. Und ob dann noch ein bedarf besteht muss ausgerechnet werden. Denn sie haben einen Freibetrag den ihnen bleiben muss von 1300 euro.

1080 euro müssen deinen Eltern je bleiben. bei Kindern in ausbildung.

dachte das ist erst ab 21

Wenn er bisher keinen Unterhalt geleistet hat, war er wahrscheinlich gar nicht in der Lage dazu. Was hat sich denn da geändert?

Was sagt denn deine Mutter dazu? Die hätte doch versuchen können, den Unterhalt einzuklagen.

Die Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zur ersten Ausbildung oder spätestens bis 25