Wer muss Unterhalt zahlen, wenn man alleine wohnt?

7 Antworten

du gehst den zweiten bildungsweg, wirst also schülerbafög beantragen müssen. deine eltern wären unterhaltspflichtig wenn du in ausbildung oder vollzeitschulausbildung bist. dazu gehört der zweite bildungsweg nicht, du kannst in eine abendschule gehen und tagsüber für dich selbst aufkommen durch arbeit.

bis 25 kannst du kindergeld beantragen, diese zahl hat mit dem unterhalt nix zu tun.

Die magische 25 ist im Sozialrecht relevant und beim Kindergeld. Nicht beim Unterhalt.

Um etwas konkretes sagen zu können, müsste man nun wissen wie sich dein Lebenslauf gestaltet hat bisher. Du hast eine Berufsausbildung bereits gemacht? Du hast eine Ausbildung abgebrochen und machst nun dein Abi nach?

Du bekommst Schülerbafög?

Wenn du nicht Zuhause wohnst, dann bist du im Unterhaltsrecht auf Rang 4. Das bedeutet, dass deine Eltern einen Selbstbehalt in Höhe von 1400 Euro bereinigtem Netto haben. Wenn deine Mutter aufstockendes Hartz 4 bekommt ist nicht davon auszugehen, dass sie diese Summe überschreitet. Damit ist sie raus.

Und was deinen Vater betrifft: du weißt nicht wer es ist oder du hast generell keinen Kontakt?

In der Theorie sind beide Elternteile bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung für dich unterhaltsverpflichtet. Mit einer eigenen Wohnung liegt es bei dem pauschalen Bedarf von 860 Euro. Vorrangige Leistungen wären BAföG, eigenes Einkommen wäre bis auf eine Pauschale anzurechnen.

Wenn du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast und nun z.B. dein Abi nach holst, dann sind deine Eltern im Normalfall raus. Aber, wenn sie dich trotz deiner Fähigkeiten in eine Ausbildung gedrängt haben und du immer sagtest, du möchtest aber Abi machen, dann wären sie ggf. wieder drin. Es ist eine Einzelfallentscheidung! aber auch hier gilt: BAföG ist vorrangig zu beantragen.

Die Eltern schulden ihrem Kind aber jedenfalls Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert deswegen auch dann fort, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/220698/

Um BAföG zu beantragen muss natürlich auch das Einkommen des Vaters geprüft werden. Wurde in dieser Richtung denn schon was unternommen?

Nach Abschluss der Erstausbildung sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

Grundsätzlich sind sie bei volljährigen Kindern, die nicht zuhause wohnen und ihrer Erstausbildung nachgehen, beide barunterhaltspflichtig. Wenn aber ein Mangelfall vorliegt, sprich hier die Mutter gar nicht leisten KANN, dann ist eine entsprechende Sozialleistung zu beantragen. In deinem Fall ist das wohl Schülerbafög.

ABER: Deine Mutter hat möglicherweise die Wahl, ob sie Barunterhalt oder Naturalunterhalt (Kost und Logis) leistet.

UND das Jobcenter redet auch ein Wort mit: Da du U25 bist, sind die nicht verpflichtet, dir die KdU (Kosten der Unterkunft) zu zahlen, wenn es zumutbar ist, dass du bei der Mutter wohnst. Auch hier kann man nicht genauer werden, es fehlen Infos dazu.

Da du keinerlei Details genannt hast, kann man nicht konkret werden...es spielen zu viele Entscheiduzngsfaktoren hinein.

Sofern du eine abgeschlossene Ausbildung hast, brauchen deine Eltern dir keinen Unterhalt mehr zu zahlen, wenn du volljährig bist, auch wenn du noch unter 25 Jahren bist.

Bevor du eine erste Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres.

Wenn dein Vater unbekannt ist, also nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt, kann man ihn auch nicht zu Unterhaltszahlungen heranziehen. Wenn er aber im Prinzip bekannt und auffindbar ist, und nur du nichts Näheres über ihn weißt, dann ist er auch unterhaltspflichtig. Solange er sich weigert zu zahlen, zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss, den dein Vater zurückzahlen muss, sobald man ihn drankriegt.

Wenn deine Mutter Hartz IV-Aufstockerin ist, reicht ihr Geld nicht dazu aus, um dir Unterhalt zu zahlen.

Das kann man so nicht pauschal sagen. Erstmal wäre zu klären, ob deine Zweitausbildung überhaupt noch förderungsfähig ist, du also überhaupt einen Unterhaltsanspruch hast. Wenn nicht, musst du dein Leben selbst finanzieren. Ist die Ausbildung förderungsfähig dann müssten deine Eltern zahlen. Können sie aber nicht. Hier kommt eventuell BAföG in Frage. Hast du das mal prüfen lassen?