Mit 18 ausziehen als Schülerin ohne Bafög und ohne Unterhalt von den Eltern?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
aber meine Mutter möchte mich rausschmeißen

Das kann sie mit deiner Volljährigkeit selbstverständlich machen.

Allerdings ist sie dir dann auch weiterhin unterhaltsverpflichtet, solange bis du deine Erstausbildung vollendet hast.

Mit 18 bist du allerdings selbst verantwortlich für die Durchsetzung deiner Unterhaltsansprüche. Das bedeutet, du kannst (auch schon vorher) schon mal zum Jugendamt gehen und darum bitten dich zu unterstützen bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche. Die sind gegen deine Mutter UND deinen Vater zu richten, da sich dein Bedarf, solange du Zuhause wohnst, aus dem bereinigtem Nettoeinkommen beider Elternteile ergibt.

Da das Jugendamt allerdings nur noch beratend für dich tätig werden kann, sind sie sofort raus, wenn deine Eltern nicht mitwirken.

Schmeißt deine Mutter dich raus, dann steht dir Unterhalt in Höhe von 860 Euro zu inkl. Kindergeld. Den Betrag musst du dann ggf. einklagen mit Hilfe eines Anwaltes.

Dazu kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt.

Die Klage kann sich auch alleine gegen deine Mutter richten.

Auch solltest du beim Jobcenter vorsprechen. Normalerweise werden junge Erwachsene nicht unterstützt, da nach dem Sozialgesetz die Eltern für ihre Kinder zuständig sind bis die "Kinder" 25 sind. Aber bei einem Rauswurf sieht es natürlich anders aus. Mit der Zusage der Kostenübernahme würde man dir dann eine eigene Wohnung finanzieren und sich das Geld von den Eltern wieder holen.

Vielleicht solltest du deiner Mutter diese Möglichkeiten mal vor Augen führen?!

Normalerweise schmeißen Eltern die Kinder ja nicht raus. Schon gar nicht, wenn es nicht zu Streitereien kommt. Also wo liegt bei euch das Problem?

Ich habe 4 Geschwister mit mir 5 und ich bin das erst geborene Kind leider ein ungewolltes und unbeliebtes kind bei ihr. Aber irgendwie möchte sie mich loswerden obwohl wir uns eigentlich sehr gut verstehen, habe auch mit ihr gesprochen aber ich bekam die Antwort mit 16 habe ich schon alleine gewohnt es wird langsam mal Zeit und du bist alt genug ect. . Ich verstehe einfach gar nichts sie muss mich nicht mit ihr vergleichen.

@AliciaLone

Seltsames Verhalten für eine Mutter :-(. Aber letztendlich entscheidet sie. Aber dann muss ihr klar vor Augen geführt werden, dass sie dann auch richtig zahlen darf.

Was BAföG betrifft: Schüler BAfög gibt es ja eh nur unter engen Voraussetzungen. Aber beim Studium kannst du später einen Antrag auf Vorausleistung stellen, wenn sich heraus kristallisieren sollte, dass Mutti zahlungsunwillig ist. Und du musst für den Antrag deinen Vater ausfindig machen! Manchmal gibt sich das amt nicht damit zufrieden, dass man sagt: keinen Plan wo der ist.

Aber hier solltest du rechtzeitig nochmal mit dem Studierendenwerk sprechen.

Geh mal zum Jugendamt und schildere Deine Situation. Du kannst Hilfe bekommen, wie beispielsweise betreutes wohnen, möglicherweise kriegst du finanzielle Hilfe und dir wird eine Wohnung gestellt. Eventuell muss deine Mutter es teilweise finanzieren.

Deine Mutter ist auch nach dem 18. Lebensjahr für dich verantwortlich. Also kann sie dich nicht einfach so rausschmeißen, soweit ich mich richtig erinnere.

Wende dich an das zuständige Jugendamt, die helfen dir, deinen Unterhalt zu berechnen. Dazu muss deine Mutter ihre Einkommensunterlagen dort einreichen, dein Vater jedoch auch. Dann berechnet das Jugendamt den Unterhalt, lass dir einen Beratungssschein für eine Erstberstung beim Anwalt geben. Mit der Berechnung konfrontierst du in einem ruhigen Gespräch deine Mutter und teilst ihr mit: du ziehst aus, wenn du eine Unterkunft gefunden hast. Rausschmeißen kann sie dich nämlich nicht einfach so, da du dort gemeldet bist. Dann sagst du ihr, was du von ihr zu bekommen hast und dass du diesen Betrag von ihr erwartest. Gleiches gilt für deinen Vater, dem musst du mitteilen, dass er die Summe X an Unterhalt ab 02.08.2020 an dich auf DEIN Konto überweisen soll. Dazu ist er verpflichtet, denn mit Volljährigkeit, steht dir der Unterhalt zu. Ziehst du dann aus, kannst du einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich stellen, dann geht dieses auf dein Konto.

Solange du in Schul- oder Berufsausbildung bist und in der Erstausbildung, steht dir Unterhalt beider Eltern zu. Bei auswärtst wohnenden

Deine Mutter steht in der Pflicht dich zu unterstützen bis du deine erste Ausbildung absolviert hast und somit selbst für dich sorgen kannst.

Da kann sie sich auf den Kopf stellen wie sie mag.......wenn der Staat sagt, dass sie genügend verdient und er darum nicht für deinen Unterhalt aufkommt, bis du vernünftig im Leben stehst.

Dann wird sie und dein Vater dazu verpflichtet dir deine erste Ausbildung zu ermöglichen. Sie können von dir verlangen, dass du einen Teil selber bezahlen musst von deinem kleinen Ausbildungsgehalt. Sprich etwas für Kost und Logie zu Hause abgeben musst.

Aber sie kann dich nicht auf die Strasse stellen, so lange du bemüht bist in die Schule zu gehen oder eine Ausbildung zu machen.

Sie könnte dich nur auf die Strasse stellen, wenn du gar nichts machst und den ganzen Tag nur zu Hause rumhängen würdest.

WEnn deine Mutter keinen Unterhalt zahlen will, dann darf sie dich nicht rauswerfen.so einfach ist die Sache. Entweder deine Mutter zahlt in "naturalien" in dem sie dir eben eine Dach über dem Kopf weiterhin bietet, angemessenes Essen und angemessene Kleidung. Da du noch zur Schule gehst musst du auch keinen finanziellen Beitrag selber leisten.

Oder sie sagt eben nö der Bengel/die Göre macht daheim nur Stunk ich will in Frieden leben. dann aber muss sie eben die Wohnung, das Essen etc zahlen.