Elitepartner und KSP Anwälte drohen mir. Was soll ich tun?

4 Antworten

Ist sehr fies von denen und wohl eine Masche dass in den AGB`s nichts davon steht dass Du per Einschreiben kündigen sollst. Würde denen deshalb Deine neue Adresse nicht geben und auch keine Mails mehr schicken und auch nicht mehr auf Mails antworten. Schau mal was passiert. Sollten Sie Deine neue Adresse herausfinden und Dich schriftlich mahnen kannst Du immer noch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denn ich weiss es nicht genau, aber ich glaube dass so automatische Verlängerungen nicht erlaubt sind. Auf jeden Fall würde es für die teuer werden, erstens Deine Adresse nachforschen zu lassen und dann Geld im Ausland eintreiben ist nicht billig. Vielleicht lassen die es auf sich beruhen wenn Du Dich nicht mehr meldest.

Ja, leider gibt es immer weniger Unternehmen, bei denen "Kundenfreundlichkeit" noch zu den Standards gehört. Ich habe auch schon davon gelesen, dass dann gerne mal ein Faxgerät defekt ist und deshalb eine Kündigung nicht eingegangen sei usw.

Ich würde unbedingt mit einer Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen. Diese Art von Verhalten ist garantiert kein Einzelfall und denen bekannt. Eventuell haben die ein vorformuliertes Schreiben, das man zurücksenden kann.

(Ignorieren ist nie eine gute Lösung, denn die geben nicht so schnell auf - dann fangen sie irgendwann an, deine Adresse im Ausland selbst zu ermitteln und schlagen das auf ihre Rechnung noch oben drauf)

um wieviel Geld handelt es sich denn? Wenn es nicht allzu viel ist würde ich das zahlen und beim nächsten mal mit Einschreiben, bzw. sofort fürs nächste Jahr kündigen. Sowas lernt man aber mit der Zeit und der Erfahrung. Ich kündige nur noch mit Einschreiben. Es gibt soviele Abzocker. Also wie gesagt bei einem nicht all zu hohen Beitrag würde ich es einfach zahlen. Beweisen kannst du die Kündigung nicht u. diese Streiterei geht nur weiter.

So lange es sich nicht um Gerichtspost handelt, ist es rechtlich wenig relevant. Die meisten Forderungen werden auch im Ausland (besonders außerhalb der EU) nicht vollstreckt.

Sollte jedoch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden und denen einen Schuldtitel bringen, könnte das für dich unangenehme Folgen haben, wenn du nach Deutschland zurückkehrst (Schufa-Eintrag, Pfändung, etc).


Auch erachte ich die Forderung als berechtigt. Der Absender ist in der Beweispflicht, dass seine Post den Empfänger fristwahrend erreicht. Wer sich dir 1,60 € für das Einwurfeinschreiben spart ist im Grunde selbst schuld.