Elitepartner und KSP Anwälte drohen mir. Was soll ich tun?

4 Antworten

Ist sehr fies von denen und wohl eine Masche dass in den AGB`s nichts davon steht dass Du per Einschreiben kündigen sollst. Würde denen deshalb Deine neue Adresse nicht geben und auch keine Mails mehr schicken und auch nicht mehr auf Mails antworten. Schau mal was passiert. Sollten Sie Deine neue Adresse herausfinden und Dich schriftlich mahnen kannst Du immer noch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denn ich weiss es nicht genau, aber ich glaube dass so automatische Verlängerungen nicht erlaubt sind. Auf jeden Fall würde es für die teuer werden, erstens Deine Adresse nachforschen zu lassen und dann Geld im Ausland eintreiben ist nicht billig. Vielleicht lassen die es auf sich beruhen wenn Du Dich nicht mehr meldest.

ja aber auch nur vielleicht. Ein Vertrag der so geregelt ist, dass er sich automatisch verlängert ist ja nichts neues. Das ist doch bei Telefonverträgen auch nichts anderes. Im schlimmsten Fall werden nämlich dann aus 50 Euro mit Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso etc. 200 Euro am Ende.

Aufgrund der gegenteiligen Meinungen hier habe ich mir nun die Zeit genommen um im Internet zu recherchieren. Elite Partner muss offenbar eine richtige Abzockerfirma sein die mit allen Wasser gewaschen ist, denn man findet ungeheuer viele Beiträge von Personen die hereingelegt wurden. Solche die einen Gutschein erhielten für eine 14tägige Probe-Mitgliedschaft und diese sich dann in eine sechsmonatige Mitgliedschaft umgewandelt hat, da nicht wie im Kleingedruckten erwähnt rechtzeitig gekündigt wurde, oder die gekündigt haben und die Kündigung offenbar nicht rechtzeitig abgeschickt wurde oder bei denen gesagt wurde, sie haben Kontakt aufgenommen mit anderen Mitgliedern. Die Probemitgliedschaft kann nur gekündigt werden wenn keine Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern erfolgt ist. Der Mitgliederbeitrag kostet per Monat Euro 39.90 und ist somit recht happig. Sehr interessant ist das hier was ich gefunden habe: §656 Bürgerliches Gesetzbuch/Heiratsvermittlung. Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Somit ganz klar und deutlich: Lohn für Heiratsvermittlung, oder man kann dazu auch Partnervermittlung (neudeutsch) sagen ist nicht geschuldet und damit auch nicht gerichtlich einforderbar. Ich denke mir das Ziel einer Partnervermittlung ist ja eine Heirat. Wenn nun Partnervermittlungen und anschliessend deren Anwälte mahnen sind dies reine Drohungen auf die man nicht hereinfallen sollte. Ich würde also noch ein letztes email schreiben und diesen § erwähnen, ich denke dann hast Du endgültig Ruhe. Du kannst auch selbst noch dieses Problem googeln. Ich wünsche Dir viel Glück.

@chriesichratte

ok, 39,90 € im Monat ist nicht wenig Geld, da würde ich auch nicht allzu schnell aufgeben. wow.. das ist ja ganz schön teuer .. hätte ich nicht gedacht.

Ja, leider gibt es immer weniger Unternehmen, bei denen "Kundenfreundlichkeit" noch zu den Standards gehört. Ich habe auch schon davon gelesen, dass dann gerne mal ein Faxgerät defekt ist und deshalb eine Kündigung nicht eingegangen sei usw.

Ich würde unbedingt mit einer Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen. Diese Art von Verhalten ist garantiert kein Einzelfall und denen bekannt. Eventuell haben die ein vorformuliertes Schreiben, das man zurücksenden kann.

(Ignorieren ist nie eine gute Lösung, denn die geben nicht so schnell auf - dann fangen sie irgendwann an, deine Adresse im Ausland selbst zu ermitteln und schlagen das auf ihre Rechnung noch oben drauf)

um wieviel Geld handelt es sich denn? Wenn es nicht allzu viel ist würde ich das zahlen und beim nächsten mal mit Einschreiben, bzw. sofort fürs nächste Jahr kündigen. Sowas lernt man aber mit der Zeit und der Erfahrung. Ich kündige nur noch mit Einschreiben. Es gibt soviele Abzocker. Also wie gesagt bei einem nicht all zu hohen Beitrag würde ich es einfach zahlen. Beweisen kannst du die Kündigung nicht u. diese Streiterei geht nur weiter.

abwarten und Tee trinken ist immer ein Risiko. Am Ende musst du viel. dann das Doppelte zahlen..

500 Euro, sehe es einfach nicht ein zu zahlen...

@jaapjelinsky

500 Euro sind bitter... würd ich auch nicht

So lange es sich nicht um Gerichtspost handelt, ist es rechtlich wenig relevant. Die meisten Forderungen werden auch im Ausland (besonders außerhalb der EU) nicht vollstreckt.

Sollte jedoch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden und denen einen Schuldtitel bringen, könnte das für dich unangenehme Folgen haben, wenn du nach Deutschland zurückkehrst (Schufa-Eintrag, Pfändung, etc).


Auch erachte ich die Forderung als berechtigt. Der Absender ist in der Beweispflicht, dass seine Post den Empfänger fristwahrend erreicht. Wer sich dir 1,60 € für das Einwurfeinschreiben spart ist im Grunde selbst schuld.

Wie kann ein Schuldtitel erstellt werden für eine Forderung die gar nicht geschuldet ist? § 656 BGB nachschlagen

@chriesichratte

Gerichtliches Mahnverfahren. Wer die Widerspruchsfrist versäumt und beim Vollstreckungsbescheid genau so, gegen den besteht dann ein vollstreckbarer Schuldtitel.

WAS HALTET IHR VON DIESEM MUSTERBRIEF?: So stellt die Verbraucherzentrale sich das vor:

Absender: Michaela Muster Musterweg 1 99999 Musterstadt

Einschreiben mit Rückschein Anbieter Adresse Datum:

Ihre unberechtigte Forderung Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Íhnen fristegerecht gkündigt habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufs-belehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen