Elektrischer Rollstuhlfahrer darf Einbahnstraßenregel missachten?

5 Antworten

Elektrorollstuhl? Der darf dir entgegenkommen, wenn etwa der Bürgersteig zu klein ist.  Damit muss man immer rechnen. 

wenn es dort unübersichtlich ist und dann noch ein auto dort steht, muss man entsprechen langsam fahren.

da kann ja alles passieren, ein auto hat mittena uf der strasse angehalten, jemand geht über die strasse, kinde rspielen dort, ein hund rennt dort lang... .

ich geh davon aus, das der rollstuhlfahrer entweder auf den bürgersteig nciht genügend platz hatte bzw. es dort keine geeigente stelle stelle gibt, um auf diesen zu fahren.

ich kenne genügend leute, die auf den rollstuhl angewiesen sind, aber auch wie sie unterwegs sind.

da wird auf höchster stufe gefahren.

Er darf, wie soll er sich sonst bewegen können?

Bei einem Unfall bist du der alleinige Schuldige

es könnten auch Fussgänger oder Fahrradfahrer entgegen kommen ....  auch Kinder

man sollte mit allem rechnen

Wie alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr mit der Fahrtrichtung?

@xjustx1111

das ist KEIN Fahrzeug siehe Link

@peterobm

Sondern ? Mit Nummernschild etc.

Auch Fahrräder müssen sich an die StVO halten. Klar muss man damit rechnen, dass etwas entgegen kommt, aber die Schuld trägt man dann nicht allein

@Jekanadar

da wäre ich mir nicht so sicher, eine Mitschuld kann auch den >

auf der Ecke stand noch ein kleiner Transporter

treffen. Sicht versperrt

@peterobm



Mit Nummernschild etc


dann dürfte ein Solches nie in eine Fussgängerzone einfahren

geht´s noch

@peterobm

Schau dir einfach den § 24 Abs. 2 StVO an. Dort steht drin, welche Rollstühle in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. Ansonsten gilt § 2 StVO, welcher die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge vorschreibt.

Nicht jeder Rollstuhlfahrer, der in Fußgängerzonen fährt, verhält sich deshalb gesetzeskonform.

Nach Meiner Ansicht gilt eine Einbahnstraße für alle. Auch Fahrräder haben sich daran zu halten. Der Rollstuhl hat ein Nummernschild gilt für mich also wie ein Auto oder Roller, nur nicht ganz so schnell. Die Schuldfrage kann ich nicht beantworten... Eine Mitschuld hätte er wohl gehabt. Ist von meiner Seite her jedoch nur vermutet...

Danke für deine Antwort

@xjustx1111 Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr

Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, auch ein Zimmer-Elektrorollstuhl, der auf öffentlichen Wegen verwendet wird!

Sie unterliegen mit Ihrem Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung, weshalb der Elektrorollstuhl, sobald er im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Dazu gehören die Fahrscheinwerfer, die Rückleuchten, die Blinker und Rück- und Seitenstrahler (Reflektoren).

(Eben noch gefunden, geht zwar um Beleuchtung, aber es heißt sie sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO)