Eintrag ins Führungszeugnis wegen Beleidigung?

4 Antworten

Wir sind im Bagatellbereich. Da ist keine Vorstrafe zu befürchten. Wenn wird nur die Beleidigung geahndet als Antragsdelikt, der Privatparkplatz wäre Zivilrecht auf Unterlassung der Besitzstörung.

Was mehr interessieren würde, wäre die vollendete Nötigung durch zuparken des Fahrzeuges.

Zunächst kommt es darauf an ob es überhaupt Beleidigungen waren. Wenn doch wird es kaum was geben, denn der Staatsanwalt wird den Anzeigesteller mit ziemlicher Sicherheit auf den Privatklageweg verweisen.

Sollte jedoch trotzdem eine Verurteilung erfolgen so dürfte es unter 90 Tagen bleiben und somit nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden. Es sei denn Du hast schon mehrere eindeutige Vorstrafen.

Hi,

wenn Du bisher keine Vorstrafen hast und die Beleidigung über ein Strafbefehl auf genau 90 Tagessätzen oder auch unter 90 Tagessätzen hinausläuft - wirst Du keinen Eintrag im Führungszeugnis zu befürchten haben.
Normalerweise laufen solche Sachen so oder so unter 90 Tagessätzen hinaus.

Demnach: Glück gehabt.

LG


Hallo.

Glaube nicht das davon überhaupt was kommt.
Da sind andere Sachen wichtiger.

Bley 1914