Ist es möglich als Minderjähriger Strafanzeige bei der Polizei gegen eine Person zu erstatten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man geht wohl davon aus, dass Minderjährige bei Problemen jeder Art erst mal zu den Eltern gehen, und die dann mit zur Polizei. Aber wenn ein Kind Probleme mit den Eltern hat, kann es ja auch alleine hin gehen, ein Minderjähriger kann und darf also Anzeige erstatten. Ob die Eltern was davon erfahren, kommt sicher drauf an, meistens ja, weil alle behördlichen Schreiben an die "Erziehungsberechtigten der/des... " gehen.

Anzeige erstatten kann jeder, vollkommen unabhängig vom Alter. In wiefern die Eltern hinzugezogen werden weiß ich nicht, ich wüsste aber nicht, warum man die beim Erstatten einer Anzeige unbedingt hinzuziehen muss. Im Gegenteil, richtet sich die Anzeige gegen ein Elternteil wäre das ja kontraproduktiv wenn der Angezeigte hinzugezogen werden würde und so die Möglichkeit bekäme, das Kind bzw. den Jugendlichen zu beeinflussen.

Die Eltern dürften es aber spätestens dann mitbekommen, wenn Du per Post eine Einladung von der Polizei oder Vorladung von der Staatsanwaltschaft zur Befragung bekommst oder eine Vorladung als Zeuge, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.

Hallo "SuperBaldo",

grundsätzlich kann jedermann unabhängig vom Alter Anzeige erstellen - völlig richtig. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der minderjährige Anzeigensteller allerdings verlangen, dass bei der Vernehmung ein Elternteil oder anderweitig Sorgeberechtigter anwesend ist, hat der Anzeigensteller das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht, so ist die Anwesenheit eines Elternteils oder anderweitig Sorgeberechtigten bei der Vernehmung unbedingte Voraussetzung. Die Anzeige selbst jedoch kann auch ein Minderjähriger stellen - es gibt hierzu keine Altersbeschränkung.

Gemäß des sog. "Elke-Kraul- Erlasses" ist im Übrigen jeder Polizist auf jeder Polizeidienststelle ungeachtet des Alters und/oder Person des Anzeigenden verpflichtet, Straftatenanzeigen aufzunehmen.

Ansonsten muss sich ein minderjähriger, von einer Straftat Verletzter bei allen Delikten, die einen Strafantrag erforderlich machen, von dessen Eltern vertreten lassen (vgl. § 77 Abs. 3 StGB). Bei sog. Offizialdelikten muss die Polizei tätig werden, sobald sie von der Tat Kenntnis erlangt. Rechtlich gesehen, ist der Strafantrag von der Strafanzeige (gewissermaßen als eine einseitige Mitteilung aus Sicht des Anzeigenden an die Strafverfolgungsbehörde über das mutmaßliche Vorliegen einer Straftat ) abzugrenzen.

Im Sonderfalle dessen, dass sich eine Strafanzeige gegen einen Sorgeberechtigten oder gegen die Eltern bzw. einen sorgeberechtigten Elternteil richtet, würde zur Vernehmung das Jugendamt hinzugezogen werden.

Auch ein Minderjähriger kann eine Strafanzeige stellen. Wo ist das Problem, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten davon informiert werden?

Darin liegt kein Problem, ich frage mich lediglich - warum? Denn wenn ein Erwachsener jemanden anzeigt werden seine Kinder auch nicht darüber informiert...

@SuperBaldo

Kinder sind ja auch nicht die Erziehungsberechtigten der Eltern....

@Blindi56

Manchmal aber "erziehen" sie ihre Eltern - und tanzen ihnen auf der Nase :D

ja, darf jeder, deine eltern bekommen es trotzdem mit

Meine sicherlich nicht...