Aussage zurückziehen möglich?
Hallo, gegen mich wird seit ein paar wochen wegen verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz ermittelt (Baden-Württemberg). Ich habe bei der polizei aussagen müssen und habe mich entschlossen alles zu sagen. in meiner aussage habe ich auch erwähnt, dass ich mit meinen freunden(namentlich angegeben) das btm konsumiert habe. jetzt sollen alle meine freunde vorgeladen werden und ein ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet werden. das möchte ich natürlich nicht. nun habe ich ein sehr schlechtes gewissen und würde gerne meine aussage zurückziehen um meine freunde zu entlasten. für mich ist es kein problem eine härtere strafe entgegenzunehmen, als dass mehrere freunde in meine geschichte hineingezogen werden. Kann ich also die aussage zurücknehmen, die ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könnt, ich habe echt keine ruhige minute mehr und ein total schlechtes gewissen gegenüber meinen freunden. lg und vielen vielen dank im voraus, Benno
8 Antworten
Wenn die Staatsanwaltschaft einmal weiß, dass die "Freunde" konsumiert haben, nützt ein Widerruf nichts. Du hast nur Aussageverweigerungsrecht, wenn du dich selbst beschuldigen müsstest. Gegen deine Freunde musst du aber als Zeuge aussagen.
ja kannst du, ist aber sinnlos, weil sie jetzt nen guten verdacht haben und einer deiner freunde eh singen wird...
mein gott seid ihr alle dumm, euch wegen konsums was ans leder flicken zu lassen
kannst doch widerrufen
und woraus geht hervor, dass diese Aussage dann nicht mehr benutzt werden darf?
Natürlich darf diese weiterhin "benutzt" werden. Die Bullen dürfen sich sowohl den A*sch mit einer Kopie davon abwischen als auch Schlüsse daraus ziehen - für einen Anfangsverdacht reicht es auf jeden Fall.
Die Rücknahme Deiner Aussage wird jeder Staatsanwalt als "Schutzbehauptung" interpretieren. Die einzige Chance, die Du noch hast: Alle Freunde informieren und sie bitten übereinstimmend auszusagen, dass Du schon immer ziemlich gesponnen hast, weil Du Drogenkonsument bist.
Dein schlechtes Gewissen nützt Null. Dass Dich Deine Freunde künftig mit Verachtung strafen, ist Folge Deiner eigenen Unreife und Angst, was den offensichtlichen Verrat aber nicht ungeschehen machen kann.
Nur wenn du über Verwandte ausgesagt hast, kannst du deine Aussage bis vor die Hauptverhandlung zurückziehen. Ansonsten geht es nicht. Gesagt ist gesagt.
Musst kein schlechtes gewissen haben, sind selber schuld. Wenn man schon sowas nimmt, sollte man sich deren bewusst sein. Zieh deine Aussage nicht zurück! Sie müssen ja nicht wissen WER das geständnis gemacht hat.
doch wissen sie sofort, sie müssen nur nen anwalt nehmen, dann können sie sogar wort für wort seine aussage lesen
ist toll ne, aber anwälte haben nur reiche eltern für ihre kinder über
willkommen im 2 klassendeutschland
Wenn er darauf besteht, dass niemand es erfährt dürfte es doch klappen?
woraus geht es hervor, dass man seine Aussage zurückziehen kann?