Wer ist Schuld am Fallenlassen meiner Anzeige?
Hi!
Ich habe Ende Juli jemanden wegen Beleidigung angezeigt. Das ganze ist im Straßenverkehr passiert. Ich habe sein Kennzeichen angegeben, das exakte Automodell + Farbe und wie der Fahrer aussah.
Auf der Polizeiwache, beim Aufgeben der Anzeige, hat mir der Polizeibeamte erklärt, ich werde innerhalb von 2-3 Wochen Post kriegen, und muss dann unter mehreren Bildern den Fahrer wiedererkennen. Ich habe nie etwas erhalten.
Jetzt, drei Monate später, habe ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass meine Anzeige fallengelassen wurde, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Da frage ich mich natürlich: Soll das ein Witz sein? Wer ist jetzt Schuld daran?
Ich schwöre euch, hätte ich jemandem im Straßenverkehr beleidigt, wäre bei mir die Post schon nach ner Woche im Briefkasten gewesen^^ Finde das krass unverschämt.
LG
5 Antworten
Woher sollen die mehreren Bilder kommen? Wenn der Halter des Fahrzeugs sich nicht äußert, wer gefahren ist, ist eben nicht weiter ermittelt worden.
Auch wenn dich die Beleidigung geärgert hat, gibts bestimmt weitaus schlimmere Delikte, deren Verfolgung mehr Aufmerksamkeit und Nachforschung erfordert.
Nochmal: Aus welcher Datenbank soll die Polizei Bilder holen?
Und ebenfalls nochmal: Weil Jemand einen Allerweltsfehler macht und eine falsche Spur benutzt, ist das kein Grund, Jemanden anzuzeigen. Hast du angehalten und ihn 'zur Rede gestellt', oder wie hattet ihr persönlichen Kontakt?
Steht doch über solche Dinge. Für dich mag sein Verhalten ärgerlich sein, mehr aber auch nicht.
Welche Uniform? Selbst wenn man den "Täter" ermittelt hätte, hätte die Staatsanwaltschaft dich auf den Privatklageweg verwiesen.
Feuerwehr-Uniform.
Nochmal: Aus ihrer eigenen Datenbank.
Weil Jemand einen Allerweltsfehler macht und eine falsche Spur benutzt
Er hat keinen Allerweltsfehler gemacht. Der Straßenverlauf war kurvig. Sprich: Die Linien waren in Kurven gezeichnet. Er ist schnurstracks weiter geradeaus gefahren und MIR fast rein. Dann ist er extrem aggressiv geworden, hat mich mit allen möglichen Wörtern beleidigt und meinte, ICH sei falsch gefahren. Lasse ich mir - gerade als Feuerwehrmann im Dienst - nicht bieten.
Steht doch über solche Dinge
Nein.
In der Datenbank sind zehntausende Personen gespeichert, wolltest du dir die alle ansehen?
Klar ist es blöd, wenn Jemand einen Fehler macht, den nicht einsieht und stattdessen anfängt rumzupöbeln. Blödmänner gibts immer. Sieh es doch mal: Von all denen, die wissen, dass ein Feuerwehrmann einen tollen Job macht, bist du an einen der 0,1% geraten, die zu blöd sind, das zu erkennen.
Steh einfach drüber, du kannst es nicht ändern.
Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass meine Anzeige fallengelassen wurde,
Anzeigen werden nicht fallen gelassen, sie werden eingestellt. Das passiert häufig dann, wenn der Ermittlungsaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zur Straftat bzw. dessen Strafe steht. Einen Fahrer zu ermitteln kann einen Aufwand bedeuten, der Ermittler monatelang beschäftigen könnte, bei zweifelhaftem Ergebnis, weil dann immer noch deine Aussage gegen die Aussage des Gegners steht.
Danke erstmal für die korrekte und informative Antwort. Ich frage mich, wieso ich vor ein paar Jahren mal mit meinem Vater zusammen eine Frau aus dem gleichen Grund anzeigen konnte, und wir dann im selben Zug (innerhalb weniger Minuten) rausgefunden haben, wer sie ist und sogar vom Polizisten ihre Adresse und ihren vollen Namen auf einem Blatt Papier mit nach Hause bekommen haben.
Warum verlief die Ermittlung da so unterschiedlich?
Und:
Das passiert häufig dann, wenn der Ermittlungsaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zur Straftat bzw. dessen Strafe steht.
Heißt das also, ich kann auch Leute im Straßenverkehr beleidigen und muss nichts fürchten? So, wie ich die Polizei erlebt habe, tut sie ja anscheinend nichts. Geil! Fang ich direkt morgen mit an.
Einen Fahrer zu ermitteln kann einen Aufwand bedeuten, der Ermittler monatelang beschäftigen könnte
Kannst du mir den Aufwand erläutern? An sich muss man ja nur das Kennzeichen ins System eingeben und hat zumindest schon einmal den Fahrzeughalter. Bei der Situation mit meinem Vater damals ging das ja auch absolut schnell und unkompliziert.
An sich muss man ja nur das Kennzeichen ins System eingeben und hat zumindest schon einmal den Fahrzeughalter.
Ja, aber der Fahrzeughalter ist oft nicht der Täter. und anders als in Österreich kann in Deutschland der Halter nicht gezwungen werden, z.B. zu sagen, wer von seiner Verwandtschaft gefahren ist. Hier müssten Polizeikräfte monatelang ermitteln, mit dem Ergebnis, dass es der Halter schafft, das Ganze über die Verjährung zu retten, bevor ein Fahrer ermittelt werden konnte. Das waren dann 3 Monate Ermittlungsarbeit umsonst, und der wahre Fahrer zeigt den Polizisten die lange Nase, weil er nicht mehr verfolgbar ist.
Woher weißt du, dass die Antwort korrekt ist?
Ist mir auch aufgefallen. Wenn er die Antwort kennt, warum stellt er dann die Frage?
So isses ... ;-)
Anzeigen werden weder fallen gelassen, noch eingestellt!
Du hast bei bestimmten Delikten, zu denen Beleidigung gehört, die Möglichkeit, den Weg der Privatklage zu beschreiten. Erfahrungsgemäß stellen Staatsanwaltschften Verfahren wegen Beleidigungsdelikten häufig ein und verweisen dabei auf diese Möglichkeit.
Von dem Tatverdächtigen gab es keine Lichtbilder bei der Polizei. Die Erkennungsdienstlich Behandlung des PKW-Halters wäre ein nicht verhältnismäßiger Eingriff gewesen. Daher konnte der Täter nicht ermittelt werden.
Wieso hat mir der gute Polizist das bei der Anzeigenaufnahme dann falsch erklärt? Und was soll das denn für ne Scheiße sein? Heißt das also, ich kann jetzt auch, ohne irgendetwas befürchten zu müssen, Leute im Straßenverkehr beleidigen?
Nein, die Begründung glaube ich dir nicht. Als ich noch etwas kleiner war, hat mein Papa mal mit mir eine Frau angezeigt, die uns ebenfalls im Straßenverkehr beleidigt hat. Danach hatten wir sogar ihre volle Adresse und ihren Namen auf einem Blatt Papier mit nach Hause bekommen.
Also: Wieso ging das bei dem Penner von meiner Situation nicht?
Von dem Tatverdächtigen gab es keine Lichtbilder bei der Polizei.
Wird bei euch in Deutschland kein Bild mehr vom Melde- oder Passamt angefordert, welches den Halter abbildet?
Ist das denn zulässig?
Jedenfalls hatte ich das schon, dass 2 Kollegen wegen einer Verkehrssache zu mir nach hause kamen, und hatten eine DIN-A4 Ablichtung meines Fotos aus dem Perso dabei.
Bedenklich, da die erkennungsdienstliche Behandlung zur Durchführung des Strafverfahrens in der StPO geregelt ist. Wenn ich meine beiden Lichtbilder beim Amt abgebe, werde ich wohl kaum der Weitergabe an die Polizei zugestimmt haben?
Ich werde das mal gleich als Frage hier einstellen.
Nach § 25 PAuswG darf die Polizei nur bei der Verfolgung von OWIs auf die Bilder des Einwohnermeldeamtes zurück greifen.
und muss dann unter mehreren Bildern den Fahrer wiedererkennen
Das bezweifle ich doch sehr! Woher sollen die denn kommen?
Mit dem Nummernschild hast du den Halter, nicht zwingend den Fahrer! Und wenn deine Beschreibung auf den nicht passt, bekommt er einen Anhörungsbogen. Wenn er dann keine Angaben macht, ist daran nichts zu ändern.
Umfangreich und teuer wird bei sowas nicht ermittelt, zumal es ja sein kann, dass er leugnet.
Gruß S.
Die mehreren Bilder deswegen, damit ich den Fahrer eindeutig erkennen kann und niemanden aus Spaß anzeige. Da suchen die sich einfach Bilder aus ihrer Datenbank.
Ich kam gerade aus dem Dienst, hatte noch meine Uniform an. Er hat mich erst beleidigt, nachdem er sich meine Uniform angesehen hat. Besonders frech. Da ist es definitiv wert, zu ermitteln. Nicht nur das, er beherrscht anscheinend die Verkehrsregeln ebenfalls nicht. Denn er ist falsch gefahren (Spur) und hat mich dafür beleidigt, dass ich korrekt gefahren bin.