Einstweilige Verfügung gegen Vermieter

2 Antworten

Wenn das in der EV drinnstand, ja. Du kannst auch neue Namensaufkleber dranmachen und mal abwarten. Wenn er Dir die Schlüssel gegeben hat, wird es wohl kaum Ärger wegen den neuen Namensschildern geben.

nopainnogain1 
Fragesteller
 20.09.2013, 15:37

Ich hatte das dem Rechtspfleger bei meinem Antrag beiläufig mitgeteilt, nur ist es anscheinend "untergegangen" da es ja auch primär um die Wohnungstür geht. Somit steht vom Briefkasten nichts in der EV.

Es steht sinngemäss drin das er mir die Schlüssel zu meiner Wohnung übergeben muss.

Sprich: Dazu wurde er nicht aufegfordert ja..?

KaeteK  20.09.2013, 18:07
@nopainnogain1

Wenn der Briefkasten zur Wohnung gehört, dann sollte auch der Briefkastenschlüssel dazu gehören. Ansonsten am Montag gleich nachreichen. Müßte doch auch in deinem Mietvertrag aufgeführt sein.

Meine konkrete Frage ist jetzt ob eben diese Verfügung auch für den Briefkasten sowie die Anbringung meines Namensschildes gilt.

Wenn Du die Sachen nicht erwöhnt hast, kann die Verfügung auch nicht für diese Sachen in Betracht kommen.

Natürlich besteht ein Anspruch auf einen eigenen Briekasten und auch hast Du ein Recht auf ein Namenschild.

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html


Anstatt der Ersatzvornahme kann auch die Miete angemessen gemindert werden, wie hoch so eine Mietminderung sein darf sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.