Baldige güteverhandlung im Sachen Mietrecht?

4 Antworten

... aber muss ein Vermieter Schäden, die ein Mieter anrichtet, wirklich dem Mieter noch einmal bekannt geben?

Alleine dieser Baustein kann sich also einige Minuten hinziehen, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Und die Miesi abrechnen müssen wir nach 3 Monaten, so jedenfalls die Urteile hier bei uns. Das geht somit bestimmt schneller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach meiner Erfahrung und Einschätzung dauert so eine Güteverhandlung keine drei Minuten. Frage des Gerichts an die beiden Parteien, ob es einen Vorschlag zur Güte geben kann? Evtl. noch Vorschlag des Gerichts. Da kein Vorschlag zur Güte angenommen wird wird hiermit die Güteverhandlung beendet.

"Sind die Parteien einverstanden, direkt in das streitige Verfahren einzusteigen?" So lautet dann wohl die nächste Frage des Richters oder Richterin? Und in der Regel geht es dann zur Sache und am Ende wird entweder ein erneuter Vergleichsvorschlag gemacht und wenn darauf auch keine Einigung herbei geführt werden kann, wird das Gericht ggf. weitere Informationen zur Sache einholen. Das könnte die Ladung von Zeugen sein oder die Beauftragung eines Gutachters usw. Das bedeutet, dass es dann irgendwann wohl einen weiteren Termin geben wird.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden der Güteverhandlung kann es auf einen Vergleich hinaus laufen. Wenn die streitenden Parteien diesen annehmen, wird kein Urteil zu fällen sein. Die Verhandlung dauert vermutlich 15 Minuten.

Vorteil für das Gericht: Es spart Zeit, Vorteil für den Richter: Er muss keine Urteilsbegründung verfassen, Vorteil für die Rechtsanwälte der Parteien, sie bekommen neben der Verfahrensgebühr auch noch eine Vergleichsgebühr.

Nachteile haben nur Kläger, die die berechtigten Forderungen meist nur zur Hälfte ersetzt bekommen und zudem noch die Kosten ihres RA und die Vergleichsgebühr sowie hälftige Gerichtskosten tragen müssen. U.U. rechnen sich Einkünfte aus dem Vergleich gegen die gesamten Verfahrenskosten auf.

Stimmen die Parteien dem Vergleichsvorschlag nicht zu, kann der Vorsitzende je nach Zeitfond die Güteverhandlung in eine Gerichtsverhandlung überführen. Je nach Lage des Streitfalles dauert dann die Verhandlung etwa 30 Minuten oder wird vertagt.

In einer Güteverhandlung schlägt der Vorsitzende nach Vortag beider Parteien einen Kompromiß vor. Den kann man annehmen und damit die Sache erledigen und sich die Gerichtskosten teilen oder ablehnen und es auf streitige zweite Verhandlung mit Beschluß für oder gegen sich mit voller Kostenfestsetzung ankommen lassen.

I. d. R. dauert es, da sich der Vorsitzende aus dem Klagantrag bereits ein Bild machen kann, keine halbe Stunde. Ist sein Verhandlungstag voll, sogar weniger.