einstweilige Verfügung und Räumungsklage?

6 Antworten

Wenn der Vermieter eine Räumungsklage erhebt, wird das zuständige Amtsgericht dir diese Klage zustellen. Zeitgleich mit Zustellung der Klage wird der Richter dir den weiteren Verfahrensablauf mitteilen. Er kann entweder einen sogenannten frühen ersten Termin oder das schriftliche Vorverfahren anordnen. Da ist der Richter frei in seiner Entscheidung. Im ersten Fall gibt es relativ zeitnah einen Verhandlungstermin und im zweiten möchte der Richter erst einmal – meistens innerhalb von zwei Wochen – schriftlich deine Meinung zum Thema hören.

Falls es sich um eine außerordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Miete handelt – und es in den letzten 2 Jahren keine andere Kündigung dieser Art gab – hast du gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ab Zustellung der Klageschrift zwei Monate Zeit um die ausstehende Miete (inkl. der fälligen Entschädigung für den Vermieter) zu zahlen und dadurch die Kündigung unwirksam werden zu lassen. Dadurch wird auch die Räumungsklage unbegründet.

Solltest du die Miete nicht fristgerecht zurückzahlen, wird ein Urteil gegen dich ergehen, das dich zur Räumung der Wohnung verpflichtet. Mit diesem Urteil kann der Vermieter zu einem Gerichtsvollzieher und diesen mit der Räumung beauftragen. Bevor deine Wohnung geräumt wird, wird der Gerichtsvollzieher dir auch noch einmal die Möglichkeit geben, die Wohnung freiwillig zu verlassen. Du wirst im Verlauf des weiteren Verfahrens also noch ausreichend Post bekommen und nicht von heute auf morgen vor die Tür gesetzt.

Eine einstweilige Verfügung gibt es in diesem Zusammenhang übrigens nicht (§ 940a Abs. 1 ZPO). Insofern ist das oben beschriebene Verfahren der einzige Weg für die Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

danke!

alles bestens erklärt. Perfekt, danke vielmals!!!

@marylin9292

Hinweis zur Wirksamkeit der Kündigung: wurde der Anwendung des § 545 BGB im Kündigungsschreiben oder schon im Mietvertrag nicht widersprochen, und du bist nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht aus der Mietwohnung ausgezogen, dann wird das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt.

Nach einer Räumungsklage fragt dich das Gericht zunächst schriftlich, ob du dich gegen die Klage verteidigen willst.

Du hast bereits einige gute Antworten bekommen. Jedoch eines fehlt, was für die Antwortgeber selbstverständlich ist, für dich aber vielleicht nicht.

Als allererstes würdest du vom Vermieter eine fristlose Kündigung bekommen. In dieser Kündigung setzt er dir einen Termin von wenigen Tagen, um die Wohnung zu verlassen und diese an den Vermieter zurück zu geben. Diese Kündigung ist zwingend erforderlich, denn ohne der Kündigung hat der Vermieter keine Rechtsgrundlage, Räumungsklage einzuleiten.

Für dich sollte diese Kündigung ein erstes Alarmsignal sein, sofern du die Wohnung nicht verlieren willst. So solltest dann umgehend reagieren und die Schulden bezahlen, um die fristlose Kündigung zu heilen und so unwirksam zu machen.

So und jetzt kannst die die Fortsetzung lesen in den anderen Antworten. Du wirst über jeden einzelnen Schritt Post und Information bekommen. Es wird niemand einfach so vor der Tür stehen und dich raus schmeißen.

Eine einstweilige Verfügung? Die wird es bei Mietschulden m. E. kaum geben. Du bekommst eine Mahnung mit der Mitteilung, dass du dein Mietverhältnis gefährdest. Solltest du allerdings mehr als zwei Monatsmieten schulden und nicht bezahlt haben, bekommst du die fristlose Kündigung. Durch sofortige Zahlung wäre das Problem geheilt, aber auch nur einmalig. Zahlst du weiter den Rückstand nicht, kommt die Räumungsklage.

Hallo wird man benachrichtigt wenn der Vermieter eine Räumungsklage einleitet und wie lange dauert bis ein Ergebnis entsteht und wie ist der Ablauf?

Ja, das zuständige Gericht stellt Dir die Klageschrift zu. Damit sofort zum Anwalt.

Falls der Vermieter wegen nichtbezahlen des Mieter einstweilige Verfügung beantragt was heisst das genau ? das die Wohnung Zwangsgeräumt werden kann?

Kommt auf den Wortlaut der Verfügung an.

und bekommt der Mieter bescheid falls dies geschieht oder kommt jemand zum räumen ohne des Wissen des Mieters?

Ja, die Zwangsräumung bedeutet, dass meistens eine Umzugsfirma kommt, die Tür nötigenfalls öffnet und die Wohnung leer räumt und besenrein hinterlässt. Am Nachmittag kommt der Nachmieter.

und entscheidet der Richter ohne Anhörung des Mieters? und wie lange dauert bis er sich entscheidet

Das kommt auf die Aktenlage/Vorgeschichte an. Die Dauer hängt von der Zahl die vorher anstehenden Fälle ab. Bei Nichtzahlung der Miete ohne weitere Besonderheiten und ohne irgendwelche fehlenden Formalitäten - wozu eine Anhörung? Dann dauert der Fall meistens 10 Minuten.

ja aber trotzdem wird doch angekündigt das geräumt wird und das der Gerichtsvollzieher kommt und nicht einfach geräumt.

Eine Räumungsklage (wegen Mietschulden z. B.) bekommt der Mieter vom Anwalt des Vermieters. Und hat dann 3 Monate Frist. Weigert der sich, kann er auch zum Anwalt gehen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn es erst einmal so weit ist, kann man noch mit einem Vergleich aus der Sache rauskommen (Miete nachzahlen und Hälfte der Gerichtskosten zahlen - wenn der Vermieter damit einverstanden ist).

Das kann verschieden lange dauern, bei Bekannten (Vermieterseite, anderer Grund) dauerte das 6 Monate bis zur Verhandlung, danach wurde noch ein Gutachter bestellt, insgesamt 9 Monate.

Wenn die Räumungsklage rechtskräftig ist, hat man ca. 2 Wochen Zeit, die Wohnung leer zu machen. Notfalls kommt ein Räumungsdienst. Der darf dann auch die Tür aufbrechen lassen.

und was ist das mit einstweiliger verfügung?

kann der Richter auch entscheiden ohne Anhörung des Mieters also das er die Räumungsklage erhält und gleich sagt ich muss raus?

@marylin9292

Nein, dafür ist ja die Verhandlung da. Da werden beide Seiten gehört. Wobei man natürlich bei Mietschulden eindeutig der "Schuldige" ist....

Einstweilige Verfügung bedeutet nur, dass die Räumungsklage noch nicht rechtskräftig ist, bis der Richter entschieden hat. Der Termin gilt aber ab dem Datum.

Seit wann hat man drei Monate Frist, wenn man eine fristlose Kündigung bekommen hat? Eine Räumungsklage ändert an dieser Frist zunächst einmal gar nichts.

Jedoch kann man es als Eingeständnis des Vermieters werten, dass es ohne eine Klage wohl nicht zur Räumung kommen wird. Wie lange es dann noch dauert, hängt ausschließlich vom Gericht ab. Es können drei Monate sein, aber auch nur wenige Wochen. Je nach Auslastung des Gerichts.

Erst einmal Monate lang keine Miete zahlen und dann auf einen Vergleich hoffen, der wiederum mit Kosten für den Vermieter verbunden ist, würde ich nicht.

Wohl aber auf einen Räumungsvergleich, der in der Regel nichts anderes besagt, als dass Mieters einverstanden sind, zum Zeitpunkt X die Wohnung zu räumen und vielleicht noch einen Vorteil mitnehmen, den ihnen die Vermieterseite gewährt.

Aber Gerichtskosten etc. bleiben dann in der Regel beim Mieter hängen.

@bwhoch2

Ach so, ja, wenn man die Miete 2 Monate nicht bezahlt hat, kann man eine Räumungsklage bekommen. da kann der Vermieter bestimmen, wann ausgezogen werden muss. So kommen meist 3 Monate zustande, seit nicht-bezahlen.

Bei einem Vergleich kommt es drauf an, wer wieviel Prozent bekommt, das ist nicht immer halbe-halbe. So werden dann auch die Gesamtkosten aufgeteilt.

@Blindi56

Im konkreten Fall eines Räumungsvergleichs, wo es um fristlose Kündigung ging, die nicht aufgrund nicht bezahlter Miete ausgesprochen wurde, sondern einen anderen Grund hatte, wurde als Vergleich vereinbart, dass der Mieter zu einem bestimmten Zeitpunkt auszieht (1 Monat länger Zeit) und dass er zum Ausgleich für etwas, was er selbst installiert hat und was in der Wohnung verbleiben soll einen bestimmten Betrag in bar bekommt.

Alle Kosten des Verfahrens trägt der Mieter. Also keine Kostenteilung.

Zweck des Vergleichs war es, damit eine Zustimmung des Mieters zu bekommen, die ihn bindet und die ihm keine Möglichkeit mehr gibt, evtl. noch in Berufung zu gehen. Natürlich bekam er zwei Wochen Zeit, sich zu entscheiden.

Aber es gab keine Kostenteilung.