Herausgabe eines Gutachtens zum Schimmelbefall in einer Mietwohnung

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da in unserer Wohnung Schimmel aufgetreten ist, hat unser Vermieter ein Gutachten erstellen lassen (und auch die Kosten dafür vorerst übernommen). Laut Aussage (Brief) vom Vermieter sind sowohl ein möglicher bautechnischer Mangel als auch zu geringes Heizen des Raumes als Ursache durch das Gutachten festgestellt worden. Wir haben den Vermieter gebeten uns das Gutachten in Kopie zur Verfügung zu stellen, was er jedoch ablehnt.

Der Vermieter kann die Herausgabe ablehnen, dann kann kann er aber eventuelle Forderungen in die Mülltonne kloppen.

Denn der Vermieter ist bei der Schuldfrage zu Schimmelbildung in der Beweispflicht, spätestens wenn er klagen würde, müsste er den Beweis erbringen bzw. das Gutachten vorlegen, sofern er nicht zahlen möchte.

Ändert sich dies, wenn der Vermieter uns auf Grundlage des Gutachtens zur (Teil-)Übernahme der Kosten verpflichtet?

Er kann Sie ohne Beweise nicht zur Kostenübernahme verpflichten .

Selbst wenn der Vermieter ein Gutachten vorlegt würde ich, wenndie reparaturkosten sehr hoch sind den Mieterbund einschalten, bzw. ein eigenes Gutachten beauftragen.

Warum?

ich hatte mal vor Jahren den Fall, dass eine Vermieter meiner damaligen Freundin auch einen Gutachter beauftragt hat und das Gutachten fiel negativ für uns aus. Nach der begutachtung standen die Vermieter unten vor dem Haus und machten den Eindruck, dass sie sich sehr gut kennen, bzw. befreundet sind.( Stellte sich auch später heraus)

Wir haben sogar aufgrund des Gutachtens und eines komischen Richters in der ersten Instanz verloren.

In der zweiten Instanz wurde ein neues Gutachten erstellt und die drei Richter sprachen ein urteil zu unseren Gunsten.

Ich befürchte zwar, dass wir auch im Falle einer Forderung nur eine Zusammenfassung des Gutachtens bekommen und nicht das Gutachten an sich. Das wäre für mich dann aber ein Indiz dafür, dass die Forderung vielleicht auf etwas dünnem Eis steht.

dann muss schon ein lückenloses gutachten vorgelegt werden.

Aber erst mal abwarten ob eine Forderung kommt und wie hoch sie ist.

Abwarten, Widerspruch einlegen, da der Vermieter in Beweispflicht ist, dann ggf. anwalt oder Mieterbund einschalten.

Es gibt keine Begründung. Nur den lapidaren Satz "Die Herausgabe des Gutachtens ist leider nicht möglich"

Ja ne, is klar. Man kann keine Kopie machen oder was?

Der Vermieter will es nicht herausgeben, weil sich dann herausstellt dass er nichts fordern kann, bzw. weil er nicht beweisen kann, dass der Mieter die Schuld trägt.

Also wen eine Forderung kommt ablehnen und folgenden Text kopieren und ihm senden:

Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dann, wenn strittig ist, „ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, der Vermieter beweisen muss, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt.“ (BGH, AZ: XII ZR 272/97).

Vielen Dank für die ausführliche und aufschlussreiche Antwort.

@Rirob

Gern geschehen.

Da er das bezahlt hat hast du keinen Anspruch auf Herausgabe.

Sollte er Forderungen stellen, muss er das natürlich gegründen - mit dem Gutachten.

Ich befürchte zwar, dass wir auch im Falle einer Forderung nur eine Zusammenfassung des Gutachtens bekommen und nicht das Gutachten an sich. Das wäre für mich dann aber ein Indiz dafür, dass die Forderung vielleicht auf etwas dünnem Eis steht. Zur Not muss ich halt ein eigenes Gutachten beauftragen. Das kostet ja nur ein paar hundert Euro :-/

Aber erst mal abwarten ob eine Forderung kommt und wie hoch sie ist.

@Rirob

Dann würde ich darauf bestehen bzw. nicht bezahlen.

Es ist ganz klar ein Parteigutachten. Er hat es bestellt und auch bezahlt. Wenn er euch damit etwas nachweisen möchte, bzw. Schadenersatz geltend machen möchte, dann muss er das Gutachten natürlich aushändigen. Anderenfalls nicht. Übrigens - ein Gericht wird sich auf dieses Parteigutachten mit Sicherheit nicht stützen, es wird ein eigenes Gutachten anfertigen lassen.

Mir kommen da Zweifel am Inhalt des Gutachtens: Dem Mieter wird unterstellt, das er zu wenig geheizt hätte. Diese Passage ist nach 6 Monaten nicht beweisbar und würde der Schimmelbildung nicht förderlich sein.

@Gerhart

Ich weiß natürlich nicht, wann der Gutachter gemessen hat. Wenn es in den Wintermonaten war, kann er das natürlich schon feststellen. Nur Lüften alleine genügt nicht. Heizen und Lüften gehört immer zusammen, da nur warme Luft in der Lage ist, genügend Feuchtigkeit aufzunehmen, die man dann wieder rauslüften kann.

Mit welcher Begründung verweigert er denn die Kopie?

Es gibt keine Begründung. Nur den lapidaren Satz "Die Herausgabe des Gutachtens ist leider nicht möglich"

Rechtliche Aspekte

Von einem Schimmelbefall sind Mieter und Vermieter betroffen. Alle Beteiligten sollten das gemeinsame Interesse verfolgen, den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen. Eine Schuldzuweisung der einen oder anderen Partei macht wenig Sinn.

Bei einem außergerichtlichen Verfahren suchen sich die Parteien gemeinsam einen Gutachter, der von beiden akzeptiert wird. Eine Kostenteilung seitens der Auftraggeber begünstigt die Neutralität des Schverständigen.

Kommt es zur gerichtlichen Konfrontation, d.h. sind Mieter und Vermieter oder Eigentümer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung über die Ursache des Feuchteschadens, können hohe Kosten entstehen: durch die Gutachter der gegnerischen Parteien, die jeweils eigene Gutachten anfertigen lassen, und möglicherweise noch seitens des Gerichts, das ein drittes Gutachten in Auftrag geben kann. Kosten für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten kommen noch dazu. Wie immer das Urteil lauten mag: die Parteien sind zerstritten und finden erst recht nicht zueinander - und der Schimmelpilz ist immer noch da.

http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung/schimmel.php

Das ist alles sehr richtig! Würden sich nur die Parteien immer daran halten, kämen sie oft zum gleichen Ergebnis wie ein Gericht - nur eben preiswerter...