Vermieter betritt eigenmächtig meine Wohnung, was kann ich tun?

15 Antworten

Der VM darf eine Mietwohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht betreten.

Geschieht dies trotzdem und mehrfach kann sich daraus auch eine fristlose Kündigung ergeben.

Der VM hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel einer Mietwohnung.

Hier sollte der Mieter Strafanzeige wegen Verdachtes des Hausfriedensbruches erstatten.

1.In den vermieteten Räumen hat nicht der Vermieter das Hausrecht, sondern der Mieter!

2.Der Vermieter darf die Wohnung ohne Anmeldung und Einverständnis des Mieters nicht betreten. Hier gilt die Unverletzbarkeit der Wohnung (siehe Grundgesetz).

3.Der Vermieter hat bei Wohnungsübergabe alle Wohnungsschlüssel zu übergeben. Abweichende Klauseln sind unwirksam. Sollte ein Vermieter die Wohnung mit einem Schlüssel öffnen und betreten, kann der Mieter ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen und die Wohnung fristlos kündigen.

4.Der Vermieter kann einem Mieter nicht beliebig kündigen. Ordentliche Kündigung ist nur bei Eigenbedarf und fristlose Kündigung nur wegen Bedrohung/Lebensgefahr möglich.

Habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden! :)

Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten, ihn schriftlich auffordern, alle Schlüssel zu Deiner Wohnung herauszugeben. Er darf keinen "Notschlüssel" einbehalten. Schließlich hast Du auch keinen Schlüssel zu seiner Wohung.

Natürlich ist hier die Anzeige wg. Hausfriedensbruch möglich. Warum haben Sie als erste Hilfe nicht ein anderes Schloss eingebaut, auch das ist Ihr gutes Recht. Man darf aber nicht vergessen, dass alte Schloss bei Auszug wieder einzubauen. Ich denke aber, wenn sich der VM schon solche Schritte anmaßt, dann wird ein künftiges Zusammenleben schwerlich möglich sein. Sie haben einen denkbar schlechten Vermieter ausgesucht. Wenn Sie beabsichtigen, die Anzeige durchzuziehen, rate ich Ihnen suchen Sie sich vorher eine neue Wohnung. Sie haben die Möglichkeit zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. MfG

Man muß wegen der Anzeige sich vorher keine neue Wohnung suchen!

@LittleArrow

Wenn man resistent gegen den dann aufkommenden Ärger ist, dann nicht. MfG

Darf ich einfach das Schloss austauschen, damit er nicht mehr mit seinem Schlüssel reinkommt?

Ja, und genau das hättest du am ersten Miettag oder beim ersten Anhaltspunkt unerlaubten Betretens längst tun sollen :-O

Ein Herausgabeverlangen des Schlüssels scheitert und jahrelange Duldung schließt eine Strafanzeige aus.

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