"Einsatzpauschale 149 Euro" eines Schlüsseldienstes trotz Nichterscheinens zahlen?

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Hatte im Bekanntenkreis mal einen ähnlichen Fall hinsichtlich eines Stromausfalles.

Es kann jetzt wirklich passieren, dass die Firma mit  Inkasso kommt und auch das Mahnverfahren einleitet. Darauf sollte man auf jeden Fall reagieren, erst recht, wenn ein gelber Umschlag kommt.

Vorsorglich würde ich den Vertrag widerrufen, da auch bei Dienstleistungen das 2-Wöchige Widerrufsrecht gilt. Wenn der Schlüsseldienst nicht erschienen ist, können auch keine Kosten für die Anfahrt angefallen sein. Auf diesen Umstand sollte man hinweisen.

Äußerst hilfsweise könnte man den Dienstvertrag, sonfern dieser überhaupt zustande kam, gemäß §§ 626, 628 BGB fristlos kündigen. Eine Vergütungspflicht würde gemäß § 628 BGB entfallen, da an der Leistung kein Interesse mehr besteht und der andere Teil durch vertragswidriges  Verhalten (Nichterscheinen) zur Kündigung Anlass gegeben hat.

Sollte ein Inkassodienst eingeschaltet werden bietet es sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da die Inkassodienstleister gerne in der Schufa eintragen.

Naja vorab 90 min auf einen Schlüsseldienst zu warten ist nichts ungewöhnliches. Aber da du nichts unterschrieben hast kann man auch nicht nachweisen, dass du Ihn beauftragt hast.

Bezahlen musst du also nichts.

Wladjka  12.12.2016, 21:16

Kannst ja mal googeln ob die seriös sind und evt. sich auf einen Vergleich einigen... wäre nur fair!

tinalisatina  13.12.2016, 08:39

"Aber da du nichts unterschrieben hast kann man auch nicht nachweisen, dass du Ihn beauftragt hast."

Das ist natürlich Quatsch. Nicht jeder Vertrag, der gemacht wurde, muss unterschrieben werden.

Wladjka  29.12.2016, 16:46
@tinalisatina

Rein rechtlich muss aber ein Auftrag, damit er greift, schriftlich eingereicht werden! Möglichst mit Unterschrift... wenn es jetzt zum Gericht kommt, muss die Gegenseite nachweisen ob und wann ein Auftrag erteilt wurde und das können die nicht. 

"Ich kann mich nicht mehr entsinnen, diesen Schlüsseldienst gerufen zu haben."
Das ist eine ganz normale Masche bei diesen Brüdern, dass sie überall so inserieren, als ob sie in der Nähe wären.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, was denn weiter passiert ist.

Du hast mehrmals angerufen und sie sind nicht pünktlich gekommen. So weit, so schlecht. Und dann?

1. Hast Du dann gesagt, dass sie nicht mehr kommen müssen, weil Du Dir anderweitig Hilfe geholt hast?

2. Oder hast Du die Türe aufbekommen und es ist dann immer noch niemand erschienen?

Bei 1 - schlecht, dann muss Du das bezahlen. Über die Höhe könntest Du noch streiten, aber mit wenig Aussichten auf Erfolg

Bei 2 - keine Leistung, keine Bezahlung.

das Problem kann sein, daß solche Firmen, um weit oben im Telefonbuch auftauchen, !1Aaaa Schlüsseldienst als Firmenname etc angeben.

Diese sind aber nicht vor Ort, sondern irgendwo in Deutschland zu finden & nehmen bereits 3-stellige Summen für die Anfahrt.

Ich habe mir für den Notfall wirklich einen Schlüsseldienst aus meiner Stadt (Stadtteil) herausgesucht.

Sonst einen Schlüssel beim Nachbarn deponieren, das wird billiger

Für Wucher gibt es entsprechende §, sonst mal bei der Verbraucherzentrale anfragen