Zahlt Haftpflicht bei Schlüsselbruch?
Hallo an alle!
Ich habe mal eine Frage: Mir ist vor 2 Wochen der Wohnungsschlüssel zur Wohnung meines Freundes beim Öffnen des Schlosses abgebrochen. Von grober Gewalt meinerseits kann keine Rede sein, da ich schwanger und vollbepackt mit Koffern einhändig den Schlüssel drehte und dieser mitten im Drehvorgang "knack" machte. Da es abends gg 21.00 passierte und mein Freund noch im Zug unterwegs war, musste ich den Schlüsseldienst kommen lassen, der die Tür öffnen und den Zylinder austauschen musste. Den abgebrochenen Schlüssel bekam er nicht raus. Nun sitze ich auf einer Rechnung von knapp 400 Euro! Zahlt meine Haftpflicht in diesem Fall? Ich habe ja einen Schaden am Mietgegenstand eines anderen verursacht? Oder was wäre alternativ mit der Haftung des Vermieters (seine Wohnung, sein relativ verschlissenes Schloss und Schlüssel) oder mit der Hausratversicherung meines Freundes? Ist ja sein Mietgegenstand. Oder ist hier dann problematisch, dass ich den Schlüssel umgedreht und die Rechnung des Schlüsseldienstes auf meinen Namen steht? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen!
Möhre
3 Antworten
Hallo, DerHans hat Dir die richtige Antwort gegeben. Beim Auszug kannst Du das alte Schloss wieder einbauen. Als Mietsachschaden käme sowieso nur der normale Austausch in Frage, nicht die Kosten für den Notdienst. Und beim Ersatz würde Dein Versicherer auch nur den Zeitwert erstatten, denn in der Haftpflicht gibt es keine Neuwertversicherung.
Hier käme nur deine eigene Haftpflichtersicherung in Betracht. Diese wird aber die Regulierung ablehnen, da dich ja kein Verschulden trifft.
Es gibt eben auch Risiken, die nicht versicherbar sind.
Darum hat er dich aber nicht gebeten. Beim Auszug kannst du es ja wieder ausbauen, musst dann nur eine Zweitschlüssel anfertigen lassen.
Versuchs zunächst über deine Haftpflichtversicherung. Allerdings müsste der Schlüssel arg schon zuvor verschlissen gewesen sein. Normalerweise halten Schlüssel Jahrzehnte. Wenn die das ablehnt, hast Pech gehabt. Leider.
Vielen Dank für die Antwort! Und was ist mit dem Vermieter? Habe ihm ja nun schließlich ein neues, höherwertiges Sicherheits-Schloss einbauen lassen.