Schlüsseldienst fordert OHNE Leistung 162 €

19 Antworten

Typisch Schlüsseldienst-Mafia!

Siehe § 138 StGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

sowie

http://www.vzhh.de/recht/30212/SchlossnotdienstUrteilAGFFM.pdf

kevin1905  10.07.2014, 22:41

Bist wohl im Gesetzbuch verrutscht. ^^

§ 138 StGB ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten.

Du meintest sicher § 138 BGB. ;-)

Ne, glaube ich nicht, dass das berechtigt ist und ich vermute sogar, dass er sich in der Rechnung mit der Bezeichnung "Einsatzpauschale" selbst ein Bein gestellt hat. Wenn, dann hätte er allenfalls "Ausfallkostenpauschale" geltend machen können - doch auch das wäre nach telefonischer Zusicherung, dass die Absage ohne Konsequenzen bleibt, schon kritisch gewesen. Schließlich wurde auch der Auftrag telefonisch erteilt, beide Aussagen befinden sich also auf derselben Kommunikationsebene.

Ich würde denen antworten mit Darlegung genau dieses Sachverhalts und dann sehen, was passiert. Sollte es weitergehen oder auch jetzt schon könntest du dich an eine Verbraucherzentrale wenden - natürlich auch an einen Anwalt, nur die Kosten...Du könntest auch im Forum von recht.de schauen, ob du etwas Hilfreiches findest http://www.recht.de/phpbb/index.php?sid=7dc59aa6388c692bf5a4aaf399d19b0b

yatu37 
Fragesteller
 11.07.2014, 00:33

Da Gefühl habe ich auch. Wie die Gesamtsumme sich zusammensetzt ist nicht angegeben. Nur eben diese 'Einsatzpauschale' welche ja nicht entstehen kann, wenn er mit einem anderen Kunden beschäftigt ist...

Du sagst eine Firma aus Regensburg ja? Lass mich raten hieß die Firma zufällig "Der Freundliche Handwerkerservice" ? Ich hatte genau das selbe Problem wie du. wurde ausgesperrt habe Notdienst angerufen kein Mensch ist gekommen nach 2 stunden dann bin ich zu nem Nachbarn und habe einen anderen Handwerker beauftragt der innerhalb von 20 minuten gekommen ist und mir die Tür gegen 50 € bar aufgemacht hat. und jetzt nach 3 Monaten obwohl sich den Ganzen abend über niemand gemeldet hatte hab ich auch Post von denen Bekommen soll sie für ihre "harte Arbeit" mit 149€ entlohnen haha lächerlich

Ich bleibe gelassen ich meine was möchten die bitte ohne einen Beleg großartig tun? Die Sache ans Inkasso weiterleiten ? Vor Gericht bringen? Naja ohne eine gültige Unterschrift denk ich mir sollte es sich als schwierig gestalten vor dem Gesetz irgendetwas zu erreichen

asszudemi  17.12.2015, 21:22

Naja long Story short ich hab denen in einem Kurzen Brief geantwortet 

Auszug:

"Ich verlange mit sofortiger Wirkung das Einstellen sämtlicher Zahlungsaufforderungen mir gegenüber und die sofortige Übersendung eines Nachweises mit dem Auftrag in detaillierter Form in der aufgeführt wird welche Handwerksarbeiten stattgefunden haben und eine Kopie der Auftragsbestätigung mit meiner Unterschrift oder ich werde ihre Schreiben an meinen Rechtsanwalt weiterleiten und sie wegen Betruges anzeigen lassen"

yatu37 
Fragesteller
 19.12.2015, 13:33

Ja genau richtig :) "Der freundliche Handwerkerservice GmbH"

Um es nach über einem Jahr vergangener Zeit mal zu erwähnen, ich habe mit einem Widerspruch auf seine Forderung reagiert. Sonst ist nichts passiert bis jetzt. Hätte mit einer erneuten Forderung gerechnet, aber bis heute (14 Monate) kam nichts... Also bis jetzt alles gut und Glück gehabt

dass der service in regensburg sitzt, ist nicht weiter aufregend; viele zentralen, auch f.d. rechnungstellung, sitzen sonstwo.

schau mal, ob auf der rechnung so etwas wie eine auftragsbestätigung steht; so in der art:

lt. ihres telefonischen auftrags vom... um ...uhr in (einsatzort) bremen berechnen wir....xy

wenn nicht, brauchst du darauf nicht zu reagieren und kannst das papier zur seite legen!

wenn der auftrag allerdings wahrheitsgemäß erfasst ist, solltest du darauf reagieren in der form, dass du den auftrag telefonisch storniert hast, mit der zusage der kostenfreiheit. zeugen benennen! hier kannst du dir auch hilfe von der verbraucherzentrale holen.

yatu37 
Fragesteller
 11.07.2014, 00:55

Ja die Uhrzeit der Auftragserteilung und Stornierung wurde ziemlich exakt erfasst und ist auch auf der Rechnung ganz oben zu sehen... :(

baghera  11.07.2014, 12:52
@yatu37

auftragserteilung wäre ein problem..., aber da auch das storno erfasst wurde, kannst du´s gar nicht besser haben!! denn wenn überhaupt, hätte nur eine ausfallpauschale berechnet werden können, aber keine einsatzpauschale. die rechnung ist damit nichtig.

ich hatte vor 1,5 jahren den fall, dass mir ein handwerker eine rechnung für eine leistung gestellt hatte, die ich nicht bestellt und die er auch nicht geleistet hatte. dort stand einfach ein anderer text. mein anwalt meinte dazu: nicht drauf reagieren!! wenn jemand eine falsche rechnung erstellt, kann der kunde nichts dazu und muss darauf auch nicht reagieren. bei mir ging es aber um fast 5.000,--, da bekommt man natürlich einen schrecken. er hat 3 mahnungen geschrieben und mit gericht gedroht. ich habe nicht darauf reagiert. bis heute ist nichts nachgekommen.

es kostet etwas nerven, das ´auszusitzen´ , aber die rechnung vom schlüsseldienst stimmt einfach nicht. wenn du dich beruhigen willst, ruf die verbraucherzentrale an :o)

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