Einkommenssteuer aus selbständiger Arbeit - ohne Einkünfte: Null Erklärung?!

5 Antworten

"...habe 2013 zwar ab September gearbeitet, das Honorar allerdings erst im April 2014 ausgezahlt bekommen

... liege ich in der Annahme doch richtig, dass das erst relevant für die Einkommensteuererklärung 2014 ist? "

Antwort: NEIN

Denn du hast - nach deinen eigenen obigen Angaben - ab September 2013 gearbeitet.

D.h. du musst als Selbständiger ab September 2013 "Betriebsausgaben" gehabt haben. Diese solltest du in deiner Einkommensteuererklärung für 2013 unbedingt angeben, eine Verlustfeststellung und einen Verlustvortrag beantragen.

Außerdem in deiner Einkommensteuererklärung für 2013 unbedingt den Hinweis an das Finanzamt, dass das Honorar für alle selbständigen Tätigkeiten des Jahres 2013 erst im April 2014 überwiesen wurde.

EinnahmenÜberschussRechnung für das Jahr 2013:

Betriebsausgaben ....

abzüglich Einnahmen = 0

=> Ergebnis: Verlust in Höhe der gesamten Betriebsausgaben

Hinweis:

Umgekehrt kann es durch die verzögerte Bezahlung vorkommen, dass es in einem Steuerjahr keine Betriebsausgaben gibt, da nichts gemacht, es aber Einnahmen für Tätigkeiten aus dem Vorjahr gibt.

Hast du für das Vorjahr keine vollständige Einkommensteuererklärung gemacht mit der Angabe ALLER Betriebsausgaben, EinnahmenÜberschussRechnung, Antrag auf Verlustfeststellung und Verlustvortrag , usw. dann musst Einnahmen versteuern ohne diesen die Betriebsausgaben vom Vorjahr gegenüber stellen zu dürfen!

Denn die Einkommensteuererklärung umfasst immer ein Steuerjahr, das dem Kalenderjahr entspricht.

D.h. du kannst nicht von den Einnahmen von 2014 die Betriebsausgaben von 2013 abziehen!

Die Anlage EÜR ist für die EinnahmenÜberschussRechnung zur Ermittlung des Gewinns aus selbstständiger Arbeit. Wenn du 2013 gar nicht selbstständig tätig bzw. auch nicht gemeldet warst, dann brauchst du diese Anlage nicht ausfüllen.

Hattest du gar kein Einkommen? Dann würde ich das in das Hauptformular eintragen und ab damit zum Finazamt. Im Zweifel fordern die dich auch auf, ggf. Anlagen nachzureichen. Falls also doch was fehlen sollte, ist das halb so wild, weil sie dir dann eben bescheid sagen und du entsprechendes nachreichen kannst.

Hallo, Nein, ich hatte 2013 gar kein Einkommen. Wie schon gesagt, ich bin "hauptberuflich" Studentin und habe 2013 zwar ab September gearbeitet, das Honorar allerdings erst im April 2014 ausgezahlt bekommen. Entsprechend liege ich in der Annahme doch richtig, dass das erst relevant für die Einkommensteuererklärung 2014 ist? Auch sonst habe ich nicht gearbeitet. Ausgaben für meine Honorartätigkeit hatte ich auch keine, da ich zuhause an meinem Laptop gearbeitet habe und dadurch keinerlei zusätzliche Kosten entstanden sind. Gemeldet war ich allerdings 2013 schon, nur kamen die ersten Einkünfte im April 2014.

Ich habe jetzt Seite 1 des "Hauptvordruck" (Allgemeine Angaben) ausgefüllt und Zeile 4 in Anlage S. Das war es.

@fragendvoran: Du schreibst ich soll im Hauptformular angeben, dass ich kein Einkommen hatte. Leider finde ich keine entsprechende Zeile dafür. Kannst du mir sagen, wo das hin müsste?

Naja wenn du selbständig warst hast du doch sicher Honorare, Provisionen oder ähnliches erhalten. Dies nennt man Umsatz. Dann hattest du Ausgaben (Fahrtkosten, Büromaterial etc.), dies nennt man Betriebsausgaben.

Diese rechnest du gegeneinander entweder in der EÜR oder eben formlos, sofern dein Umsatz 17.500,- € nicht überstiegen hat.

Wenn da am Ende 0,- € rauskommt ist das halt so.

Alles richtig gemacht. Wenn Du keine Einnahmen hast, ist das genug. Falls Du aber Ausgaben gehabt hast, soltest Du auch die eintragen, weil Du dann einen Verlust erklärst, den Du evt. mit Gewinnen in 2014 oder später verrechnen kannst.