Einkommensteuer: EÜR Rechnungen beilegen?
Hallo, ich bin Kleinunternehmer und mache zum ersten mal meine Einkommensteuererklärung. Ich mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und nehme die EÜR in Anspruch. Muss ich hierfür dem Finanzamt sämtliche Rechnungen bezüglich der Ausgaben und Einnahmen der EÜR beilegen? Sodass ich also beweise, wie ich auf die Einnahmen und Ausgaben gekommen bin.
Viele Grüße
3 Antworten
Das Finanzamt wird ggf. von dir die Rechnungen und Belege anfordern, die es gedenkt, näher zu prüfen bzw. als nachzuweisen erforderlich ansieht...
wie kannst du die EÜR in Anspruch nehmen????
KEINE Belege beifügen .....
stell dir vor, BMW / Siemens usw. müßten Belege mit einreichen ....
die Lagerkapazität könnte die Finanzverwaltung gar nicht anmieten ....
Du musst deine Einkommensteuererklärung mit den Anlagen G und EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Belege schickst du nur nach Aufforderung nach.