Schulische Ausbildung - Einkommensteuererklärung

4 Antworten

Ist diese Ausbildung eine Erstausbildung? Dann kannst du keinen Verlustvortrag feststellen lassen. Hast du bereits eine Ausbildung und stellt diese schulische Ausbildung eine Fort-/Weiterbildung dar, kannst du die Kosten als Verlustvortrag feststellen lassen. Kreuzchen bei Einkommensteuererklärung und Verlustfeststellung machen.

Die schulische Ausbildung ist keine Fort-/Weiterbildung. Ich sollte noch erwähnen, das ich die Ausbildung mache, da ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Zudem erhalte ich kein Cent von der Ausbildungsstätte. Wie sind denn nun die Kreuze auf dem Bogen zu setzen, wenn ich folgende Möglichkeiten habe: "Einkommensteuererklärung", "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages"? Sind die Fahrtkosten etc. unter Werbungskosten einzutragen?

Wenn du kein Einkommen erzielt hast, hast du auch keine Einkommenssteuer bezahlt. Wenn du nichts bezahlt hast, bekommst du auch keine Erstattungen. Warum willst du dann eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Also muss ich dann "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen?

Schreib dem Finanzamt einfach eine kurze Mitteilung, dass Du kein Einkommen hattest und daher keine Einkommenserklärung machst. Warum willst Du da unbedingt ankreuzen? Du kannst nichts absetzen, wenn du keine Steuern bezahlt hast.

Weil ich die negativen werbungskosten als verlustvortrag beim Finanzamt anzeigen möchte. Dieser verlustvortrag kann evtl. auf das jahr 2014 zurückgetragen werden, oder aber für das jahr 2015 berücksichtigt werden kann, wenn ich 2015 ein Einkommen erziele. Das wird sicherlich der Fall sein. Warum auch immer? So hat man mir es mal erklärt. Richtig verstanden habe ich das nicht, bzw. welche Vorteile kann ich daraus schöpfen? Wofür steht dann die" Erklärung zur Feststellung des verleibenden Verlustvortrags"auf dem Bogen? Das muss doch ein Sinn haben. Ich verstehe ihn aber nicht wirklich!