Welche Steuernummer muss ich auf meinen Rechnungen angeben?
Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe angemeldet weise keine Umsatzsteuer auf. Beim Finanzamt habe ich eine Steuernummer angefordert und nun zwei unterschiedliche bekommen. Eine für Einkommenssteuer und eine für Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG ( also EÜR-Rechung )
Welche dieser Steuernummern muss ich denn nun auf meinen Rechnungen ausweisen und wofür ist dann die andere?
Danke schonmal. Bin verwirrt...
2 Antworten
Du hast mit Sicherheit kein Kleingewerbe angemeldet.
Das geht nämlich nicht.
Allerdings kannst Du unterhalb der Umsatzgrenzen gegenüber dem Finanzamt erklären, dass Du die Kleinunternehmerregelung anwenden willst, also keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen willst.
Wenn eine Steuernummer für die Einkommensteuer mitgeteilt wurde, dann ist das die Private Steuernummer, unter der Du die Einkommensteuererklärung abgibst.
Die Steuernummer für die Gewinnermittlung betrifft den betrieblichen Bereich, und das ist dann die Steuernummer, die Du auf Deinen Rechnungen angibst.
Bist du dir sicher, dass die zweite Steuernummer nur für die Gewinnermittlung sein soll? Es ist meiner Erfahrung nach so, dass ein Einzelunternehmer nur eine Steuernummer hat, unter er sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich geführt wird.