Geschäftseinnahmen aufs Privatkonto?

3 Antworten

Solange du es beglaubigen kannst (im Falle einer Prüfung komplette Jahresauszüge deines Privatkontos vorlegst - Aufbewahrungspflicht beachten), ist dies kein Problem. Sie müssen halt vollständig erklärt werden.

Nö, gibt keine Probleme seitens des Finanzamtes.

Allerdings Probleme seitens der Bank, die fackeln bei sowas häufig nicht lange und kündigen dann das Konto.

Dem Finanzamt ist egal auf welches Konto Einnahmen gehen, solange sie erklärt werden.