Einfuhrumsatzsteuer/Zoll und Software Betriebsausgaben EÜR?

1 Antwort

Meiner Meinung nach gehört die Einfuhrumsatzsteuer zusammen mit den anderen Vorsteuerbeträgen in die Zeile 63. Und Standardsoftware sollte ggf. auch ein Arbeitsmittel sein können.

Allerdings hast Du Dich leider nicht geäußert, ob Du überhaupt umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer bist oder für welche Zwecke die Software erworben worden ist.